Freiheit durch einen elektrischen Rollstuhl
Der Simmeringer Pensionist Peter Asmus klagte bei der Wiener Gebietskrankenkassa einen Elektro-Rollstuhl ein - und wurde abgewiesen.
SIMMERING. Vor fast einem Jahr stürzte der Simmeringer Peter Asmus mit seinem Scooter eine Böschung hinab, weil das Gefährt ungeeignet ist. "Ich fühle mich in meiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Raus komm ich nur mit meinem Elektro-Scooter. Allerdings sind die Reifen nicht besonders stabil, und so bin ich im Oktober 2013 die Böschung in der Etrichstraße hinuntergestürzt. Hätte ich einen elektrischen Rollstuhl, wäre mir das nicht passiert, da die Reifen sicherer und stabiler sind. Außerdem ist der Scooter für viele Türen zu breit", klagt Peter Asmus.
Rollstuhl abgelehnt
Asmus hat an die 220 Kilo und ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Dem Elektro-Scooter traut er nicht mehr, seit er gestürzt ist. Der Pensionist hat eine Verordnung für einen elektrischen Rollstuhl, der straßentauglich ist. Nachdem die Wiener Gebietskrankenkassa (WGKK) den Rollstuhl ablehnte, klagte der 73-Jährige. Vor wenigen Tagen kam das Urteil des Gerichts: Kein Rollstuhl für den schwer kranken Mann.
Berufung angestrebt
Asmus ist am Boden zerstört. Mit diesem Urteil vom Arbeits- und Sozialgericht hat er nicht gerechnet. Im Urteil das Asmus am 24. September zugestellt wurde, heißt es: "... dass eine Versorgung mit dem gewünschten elektrischen Rollstuhl über das Maß des Notwendigen gelegen wäre, da der Kläger derzeit von einer Pflegebetreuerin befürsorgt werde, zusätzlich würde auch die Tochter regelmäßig diverse Hilfestellungen leisten....". Der pensionierte Jurist will sich das nicht gefallen lassen. Er geht in Berufung.
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