MOGELPACKUNGEN DER KOALITION – GEMEINSAME OBSORGE NUR AM PAPIER – CHANCE VERPASST!
Wir danken Dr. Michael Stormann (leitender Beamter des Justizministeriums), dass er einen von vielen Punkten der Mogelpackung zum KindRÄG 2012 (Kindrechtsänderungsgesetz) öffentlich aufzeigt. Alleine der Punkt „Massnahmen gegen Entführungsanzeigen“ hat weit reichende Konsequenzen, wie namhafte Rechtsanwälte ausführen: Siehe dazu Kommentare http://www.facebook.com/vater.o.rechte/posts/248540178592714
bzw. ORF Journal Ö1 http://oe1.orf.at/artikel/307380
Immer wird von unseren Politikern gepredigt, dass Wohl des Kindes hat im Mittelpunkt der österreichischen Gesetzgebung zu stehen, aber die stRsp (ständige antiquierte Rechtsprechung) geht immer zu Gunsten eines Elternteiles, ohne auf das Wohl der Kinder zu achten und der österreichischen Verfassung widerspricht! Art. 1 des BVG über die Rechte der Kinder
"Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein."
Eltern sind Pflegebeauftragte der Kinder, haben im gleichen Ausmaß und im Rahmen ihrer Möglichkeiten gemeinsam für das Wohlergehen der Pflegebefohlenen (Kinder) zu sorgen. Diese Sorgepflicht besteht mindestens bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes.
Schon alleine das Aufenthalts- und Bestimmungsrecht (Bestimmung des Lebensmittelpunktes des Kindes) eines Elternteils über die Pflegebefohlenen, meist die Mutter, bringt eine eskalierende Wirkung in Trennungsverfahren, wie Storemann selbst ausführt und eine Anzeigenflut.
Wenn das Wohle des Pflegbefohlenen im Mittelpunkt stehen soll, dann haben BEIDE Elternteile bei der Wohnort- und Berufswahl dies zu berücksichtigen und gegebenenfalls Einschränkungen in Kauf zu nehmen.
Die stRsp sieht vor, dass weder der wohnortstabilere Kindesaufenthalt geprüft wird, noch ein Finanzausgleich zu den Besuchs- und Reisekosten erfolgt und immer zu Lasten des „Besuchstante/-onkel“ geht, denn es ist ja immer in Seinem Interesse und nicht im Interesse der Pflegebeauftragten (Mutter). Dies können beträchtlich Summen betragen, welche sich viele nicht leisten können.
Ein wahres Zitat der Vorsitzenden von den vereinigten Frauenhäuser das diese Situation widerspiegelt: „Jetzt nehmen wir den Vätern schon das ganze Geld weg und noch immer wollen sie nicht zahlen“. Aus dem Unterhaltsrecht eine klare Zahl: Väter werden 25% unter das Existenzminimum gepfändet, dies sind rund Euro 580,00. Zum Vergleich ein Lehrling als Zimmerer im ersten Lehrjahr bekommt laut AMS eine Entschädigung in gleicher Höhe, zusätzliche Vergünstigungen, ist noch nicht selbsterhaltungsfähig und unterhaltsberechtigt. Viele „BesucherInnen“ werden sich dies nicht leisten können.
Den notwendigen Finanzausgleich hat auch Dr. Helene Klaar (RA in Wien, Feministin) bereits erkannt und praktizierende FeministInnen davor gewarnt. Dies wird jedoch von den Frauenorganisationen als massiven (finanziellen) Nachteil abgelehnt, denn es geht das Druckmittel Kind verloren und würde eine deeskalierende Wirkung haben, welche anscheinend nicht gewollt ist.
Um dem Wohl des Kindes und Besuchs- bzw. Beziehungsrecht zu entsprechen wird wohl auch ein Finanzausgleich zu berücksichtigen sein und bedarf einer Reform des Unterhaltsrechtes, siehe dazu die Broschüre der FAMILIEN- und VÄTERVEREINIGUNG: http://www.vaterverbot.at/fileadmin/downloads/newsletter/VaterVerbotUnterhaltArmut_online.pdf
Kinder dürfen nicht als finanzielle Absicherung und geschäftliches Interesse der Mutter gesehen werden oder aus emotionaler Rache als Faustpfand eingesetzt werden. Müttern muss beigebracht werden, dass weitere Pflichten außer häuslicher Obsorge bestehen, wenn es aus dem Blickwinkel „Wohl des Kindes“ betrachtet wird. Dazu gehören zur Umsetzung der Gesetze auch angewandte Zwangsmaßnahmen und Bewusstseinbildung in entsprechenden Bildungseinrichtungen mit geeignetem Fachpersonal.
Es bedarf einer Aufhebung des Aufenthalts- und Bestimmungsrechtes und Unterhaltsrechtes, sonst besteht die Reform des KindRÄG 2012 nur am Papier und es sind bis ins Jahr 2015 weitere 45.000 Kinder betroffen., da es an verantwortungsvollen PolitikerInnen mangelt und der oft zitierte Herbst 2012, vor den Wahlen 2013 naht.
Hannes Androsch (ehem. SPÖ Minister) zeigte es im Bildungsvolksbegehren deutlich auf: „die Koalition ist am Ende und vorgezogene Neuwahlen sinnvoll“.
FAMILIEN- und VÄTERVEREINIGUNG
TEAM VATERVERBOT (OST)
Ing. Jürgen Baumgartner
Email: ost@vaterverbot.at
Facebook: http://www.facebook.com/jurgen.baumgartner.988
Mein Bezirk: http://regionaut.meinbezirk.at/themen/vaterverbot.html
Homepage: www.vaterverbot.at
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