Füttern bei Strafe verboten

DSC_0002_1 | Foto: Bukowsky
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Glaubt man kaum: Wenn ein paar Bröserln im Park 36 Euro Strafe nach sich ziehen...

(pb). Drei Damen werfen den Vögeln im Rudolf-Sallinger-Park ein paar Brotkrumen hin und werden mit einem Bußgeld von je 36 Euro belangt.

Elfriede G.* sitzt im Rudolf-Sallinger-Park und genehmigt sich ein trockenes Semmerl. „Ich hab nur noch ein paar Bröserl gehabt, die hab ich halt so auf den Boden geschmissen“, erzählt die Rentnerin. Danach will Elfriede G. die Grünanlage verlassen. Wie aus heiterem Himmel stellen sich ihr plötzlich zwei Waste Watcher von der MA48 in den Weg: „Sie haben Tauben da oben gefüttert! Das Füttern ist streng verboten, wegen der Ratten“, bleibt der Waste Watcher unerbittlich. Frau G. muss ihren Ausweis zücken und wird mit einem Bußgeld von 36 Euro belangt.

„In dem Moment, wie er so schreibt, seh’ ich weiter oben eine Frau stehen, die ein Sackerl ausschüttelt“, erzählt Elfriede G. weiter. Auch diese Dame wird von den Waste Watcher um 36 Euro erleichtert. „36 Euro! Das sind zirka 500 Schilling, das verdienen manche Menschen nicht einmal in drei Tagen“, erbost sich die Rentnerin. Noch eine weitere Dame wird binnen weniger Minuten beim Bröserlstreuen im Park erwischt… Diesmal geht einer der Waste Watcher mit der betagten Dame mit – wie Frau G. vermutet – nach Hause, um dort das Bußgeld von 36 Euro einzuheben. „Es ist korrekt, dass die Beamtin mit der alten Dame mitgegangen ist. In die Wohnung darf sie jedoch nicht hinein“, erklärt Ulrike Volk von der MA48.

Tauben – Ratten der Lüfte
Tatsache ist, dass über Wien im Schnitt 200.000 bis 300.000 Tauben ihre Kreise ziehen. Ihre Hinterlassenschaften sorgen für Korrosionen bei Häusern und Denkmälern und sind eine hygienische und gesundheitliche Gefahr für den Menschen. Diverse Schutzmodelle sorgen dafür, dass die Tauben zwar nicht gänzlich aus unseren Städten verschwinden, jedoch ihre Anzahl auf ein „gesundes Maß“ dezimiert wird.

So werden in Höfen und Innenhöfen der Stadt Schutznetze installiert, die das Nisten der Vögel verhindern sollen. „Die Tauben finden ihre Schlupflöcher trotzdem“, sagt Dr. Schmerak, Amtstierarzt des Veterinäramts Wien. „Passiert das, ist die Hausverwaltung dazu angehalten, die Tiere rauszulassen und die Löcher im Netz wieder zu schließen.“ Weiters kommen die sogenannten „Taubenspikes“ zur Anwendung. Dabei kommt es bei den Tieren oft zu Verletzungen. „Das Taubenfüttern ist das Hauptproblem“, meint Schmerak weiter. „Ist das Futterangebot ausreichend, brüten die Vögel das ganze Jahr über.“

Die Wiener Waste Watcher
Seit Februar 2008 patrouillieren die Organe der MA48 durch Wien. Im Volksmund Waste Watcher genannt, sorgen sie unter anderem dafür, dass das Taubenfütterungsverbot in den Parkanlagen eingehalten wird. „Den vorliegenden Fall kenne ich nicht und kann daher nichts dazu sagen“, erklärt Ulrike Volk, „doch wird gegen das Reinhaltungsgesetz verstoßen, sind die Waste Watcher angehalten, Organstrafen bis zu 36 Euro einzuheben, die man mittels Erlagschein oder sofort bezahlt.“ Schwerwiegende Fälle, wie zum Beispiel die Ablage von Sperrmüll, kommen zur Anzeige und kosten bis zu 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro. Die eingehobenen Strafgelder sind zweckgewidmet.

Anhalterecht, nicht Festkrallen!
„Hab ich einen Fehler gemacht? Ein Bekannter hat mir gesagt, dass diese Beamten mich nicht angreifen dürfen. Ich hätte mich umdrehen und weggehen sollen“, meint Elfriede G. fast ein bisschen ärgerlich. Doch auch hier stellt Ulrike Volk richtig: „Die Beamten der MA48 haben ein Anhalterecht, aber festkrallen dürfen sie sich nicht!“

„Die Strafe ist nicht richtig“, ärgert sich Elfriede G. „Wenn irgend etwas beschädigt wird, ja, aber für das Streuen von ein paar Bröserln gleich 36 Euro einzuheben … Eine Verwarnung von 12 oder 13 Euro hätte es auch getan!“

Ein guter Rat zum Schluss: Wenn sofort kassiert wird, immer den Dienstausweis zeigen lassen. Leider sind auch hier Trittbrettfahrer keine Seltenheit!

* Name der Redaktion bekannt.

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