Gedanken
Diözese aktualisiert Corona-Schutzmaßnahmen
INNSBRUCK. Die aktuellen Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie haben eine Anpassung der aktuell gültigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen notwendig gemacht. In Erweiterung der Rahmenordnung der Österr. Bischofskonferenz gilt ab Freitag 24. Juli 2020 bis auf Weiteres:
1) Verpflichtung aller Personen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn sie sich im Kirchen-/Gottesdienstraum frei bewegen – für Gottesdienstbesucher/innen also beim Betreten und Verlassen der Kirche.
2) Unterlassen der Wortfolge „Der Leib Christi – Amen“ während der Kommunionspendung.
3) Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz bleibt unverändert.
Besonders auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1 Meter ist zu achten. Die Vorlagen für die Aushänge in den Kirchen sowie die Hinweisschilder zu Markierung der freien Plätze wurden angepasst und sind auf der diözesanen Website unter https://www.dibk.at/Themen/Kirche-und-Coronavirus abrufbar. Alle bis dato gesetzten Schutz- und Hygienemaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sind weiterhin in allen Tätigkeitsbereichen der Diözese Innsbruck gültig. "Wir bitten um eine konsequente Einhaltung der Maßnahmen in den täglichen Arbeitsabläufen, z.B. regelmäßiges Händewaschen, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Einhaltung von Mindestabständen, regelmäßiges Lüften."
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