Tunnelsperre
Anfrage und Antrag im Gemeinderat

Der Fußgängertunnel in Mühlau wird zum Thema im Gemeinderat. | Foto: Linde
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INNSBRUCK. Nach den ausführlichen Stadtblattberichten über den gesperrten Fußgängertunnel in Mühlau dürfen sich Anrainerinnen und Anrainer über einen ersten Erfolg freuen. In der nächsten Gemeinderatssitzung wird mit einer dringenden Anfrage und einem dringenden Antrag Aufklärung gefordert.

Gemeinsames Vorgehen

Das Vorhaben der Stadt, die Bahnunterführung in Mühlau nicht zu sanieren, stößt auf viel Unverständnis und breiten Widerstand. Unisono fordern Markus Lassenberger (FPÖ), Gerald Depaoli (Gerechtes Innsbruck) und Julia Seidl (NEOS) in einem gemeinsamen dringenden Antrag und einer dringenden Anfrage an Bürgermeister Georg Willi Aufklärung über die Situation. "Wir beabsichtigen den Durchgang nicht mehr zu öffnen. Nachdem wir der ÖBB den Neubau auf unsere Kosten nicht anbieten können, bzw. angesichts mangelnder Priorität auch nicht anbieten wollen, erwarten wir den Widerruf der ÖBB. Es gibt eine fußläufige Alternative rund 250 m entfernt. Die hohen Kosten eines zeitgemäßen Neubaus sind für uns derzeit wegen mehrerer anderer priorisierten diesbezüglichen Vorhaben (Unterführungen und Brücken) nicht rechtfertigbar. Sollte man eines Tages zur Ansicht gelangen, diese Unterführung doch prioritär zu benötigen, ist ein Neubau ohne Mehrkosten jederzeit machbar", teilt die Stadt Innsbruck auf Anfrage der Stadtblatt-Redaktion mit.

Aufruf zu Protestschreiben an buergermeldungen.com | Foto: Linde
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Die Anfrage

Die Unterführung in Mühlau Arzl wurde Anfang des Jahres unerwartet geschlossen. Zudem erfolgte sehr rasch eine Verbauung mit Zäunen und Verbarrikadierung des Durchgangs und Schilder mit dem Hinweis "Bitte Umleitung benutzen" wurden aufgestellt. Sie dient vielen Anrainerinnen und Anrainer als schneller Fußweg zwischen Wohngebiet und Naherholungsgebiet. Viele Anrainerinnen und Anrainer sind ausgesprochen verwundert über die mangelnde Kommunikation dieser Aktion. Wir bitten um Beantwortung unserer Fragen zu dieser Causa.
1. Wann wurde die Unterführung genau gesperrt?
2. Welche Gründe haben zur Schließung geführt? Bitte konkrete Angaben zu den Gründen und über den zeitlichen Ablauf der Entscheidung
3. Wer hat diese Entscheidung getroffen und die Schließung in Auftrag gegeben?
4. Wurde eine Renovierung geprüft?
4.a) Wenn ja, bitte um Bekanntgabe der Ergebnisse und Kosten.
4.b) Wenn nein, warum nicht?
5. Wurden bei einer Renovierung unterschiedliche Varianten geprüft? Welche genau?
6. Wurde auch eine Renovierung im Bestand überprüft - ohne barrierefreien Ausbau des Durchgangs?
6.a) Wenn ja, bitte um Bekanntgabe der Ergebnisse und Kosten.
6.b) Wenn nein, warum nicht?
7. Warum wurden die Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend informiert, sondern lediglich ein Schild für die 'Umleitung' angebracht?
8. Welche Kosten sind der Stadt für den Zaun und die Verbarrikadierung entstanden? inkl. aufgewandter Arbeitsstunden
9. Wie viele Beschwerden/ Nachfragen sind von Bürgerinnen und Bürger seit der Schließung eingetroffen? (Mail, Anrufe, Bürgermeldungen.com etc.)
10. Gab es vor der Schließung eine Erhebung wie viele Bürgerinnen und Bürger diese Unterführung pro Woche durchschnittlich nutzen?
10.a) Wein nein, warum nicht?
10.b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
11. Gibt es Bestrebungen die Unterführung wieder zu öffnen und welche Schritte werden dazu bis wann eingeleitet werden?

Umleitungsplan an der Sperre des Fußgängertunnels in Mühlau. | Foto: Linde
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Der Antrag

Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister wird beauftragt, die zuständigen Dienststellen des Stadtmagistrats anzuweisen, betreffend den 1895 errichteten Fußgängerdurchlass bei ÖBB km 72,690 im Stadtteil Mühlau zunächst zu prüfen, welche Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, um eine weitere Nutzung unter Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften und zeitgemäßen technischen Standards zu ermöglichen. Im Anschluss daran soll eine Kostenschätzung der durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Auf Basis dieser Erhebungen soll sodann eine endgültige Entscheidung hinsichtlich einer weiteren Nutzung des ggs. Fußgängerdurchlasses getroffen werden.
Begründung:
Im "Stadtblatt Innsbruck" vom 04.03.2021 wurde unter dem Titel "Tunnelsperre wird nicht kampflos hingenommen" betreffend die überraschende Schließung des beliebten ÖBB-Fußgängerdurchgangs in Mühlau berichtet wie folgt: ,,(. . .),Wir beabsichtigen den Durchgang nicht mehr zu öffnen. Nachdem wir der OBB den Neubau auf unsere Kosten nicht anbieten können, bzw. angesichts mangelnder Priorität auch nicht anbieten wollen, erwarten wir den Widerruf der ÖBB.  Es gibt eine fußläufige Alternative rund 250 m entfernt. Die hohen Kosten eines zeitgemäßen  Neubaus sind für uns derzeit wegen mehrerer anderer priorisierter diesbezüglicher Vorhaben (Unterführungen und Brücken) nicht rechtfertigbar. Sollte man eines Tages zur Ansicht gelangen, diese Unterführung doch prioritär zu benötigen, ist ein Neubau ohne Mehrkosten jederzeit machbar', teilt die Stadt Innsbruck auf Anfrage der Stadtblatt-Redaktion mit. Eine Vorgehensweise, die auf massiven Widerstand stößt. (. . .)

Die Stadt Innsbruck hat 2003 einen Vertrag mit den ÖBB zur Nutzung dieser Unterführung  abgeschlossen. Seit damals kann die Unterführung als Durchgang genutzt werden. Die Stadt Innsbruck hat sich seinerzeit verpflichtet Treppenanlagen mit Handläufen sowie Zaunanlagen zur sicheren Abtrennung der Bahnbetriebsanlagen zu errichten. Treppenanlage und Handläufe wurden jedoch vom Tiefbauamt nie ausgeführt. Die Stadt Innsbruck hat im Winter die Unterführung einfach gesperrt, um hier keinen Winterdienst durchführen zu müssen und gleichzeitig zu schauen, ob dieser Verbindungsweg wirklich noch genutzt wird. (. . .)

Auch in den sozialen Medien sorgt der Stadtblatt-Bericht für Reaktionen. (. . .) Direkt betroffenen Anrainer setzen sich ebenfalls zur Wehr. ,Nach dem wir trotz vieler Anfragen lange nicht über die Zukunft des Tunnels informiert wurden, können wir jetzt unsere Aktionen setzen', meint ein Anrainer aus Mühlau. Lange war nicht bekannt, wer die Verantwortung für die Sanierung zu tragen hat. ,Bei dem im Jahre 1895 errichteten Fußgängerdurchlass bei ÖBB km 72,690 ist laut jederzeit kündbarem) Gestattungsvertrag die Stadt Innsbruck Wegehalterin und haftet für alle Schäden, welche allenfalls den Wegbenützern entstehen. Aufgrund des Anlagenzustandes müssen geeignete Maßnahmen gesetzt werden, welche die Sicherheit gewährleisten, sofern der Durchgang auf Dauer bestehen bleiben soll. Aufgrund der Vertragslage muss die Stadt diese Maßnahmen finanzieren', informieren die ÖBB über die aktuelle Situation: ,Seitens der ÖBB Infrastruktur AG gab es Gespräche mit Vertretern der Stadt Innsbruck. Da die Stadt Innsbruck offensichtlich selbst nicht einschätzen kann, wie die Unterführung angenommen wird, hat sie als Test das Bauwerk über den Winter abgesperrt, sohin entfällt naturgemäß auch die Wegehalterhaftung, welche in der Sphäre der Stadt Innsbruck liegt. Die Beschilderung wurde von der Stadt Innsbruck angebracht'.

Die Anrainer hoffen auf transparente Informationen durch die Stadt betreffend die Sanierungskosten und ein Einlenken der Verantwortlichen. ,Hier wird ein einfacher Zugang in die Natur sinnlos zerstört, wir hoffen, dass es aber noch nicht zu spät für die Einsicht der Stadt Innsbruck ist: meint ein weiterer Anrainer abschließend."

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