Selbsttests
Freiwilliges Angebot mit Startschwierigkeiten

Point-of-Sales-Test, Selbsttest, Notfall-Tests. Das freiwillige Angebot kämpft mit Startschwierigkeiten. | Foto: Woche
  • Point-of-Sales-Test, Selbsttest, Notfall-Tests. Das freiwillige Angebot kämpft mit Startschwierigkeiten.
  • Foto: Woche
  • hochgeladen von Georg Herrmann

INNSBRUCK. Point-of-Sales-Test, Selbsttest, Notfall-Tests. Es gibt unterschiedliche Bezeichnungen für die kostenlosen Testmöglichkeiten für Gäste direkt in den Betrieben von Gastro bis zum Friseur. Die städtischen Almen bieten dieses Angebot nicht an. Das freiwillige Angebot hat aber Startschwierigkeiten.

Ablauf

"Diese Tests sind ein freiwilliges Angebot, welches Gastronomen in Einzelfällen zusätzlich anbieten können, wenn ein Gast kein negatives Testergebnis vorweisen kann. Dazu wurde im Vorhinein der Bedarf durch die Wirtschaftskammer erhoben. Es wird daher ausdrücklich empfohlen, bereits im Vorhinein einen Test durchzuführen", teilt das Gesundheitsministerium auf Stadtblatt-Anfrage mit und erklärt zur Abnahme des Tests: "Die Probenahme und die Auswertung müssen unter Aufsicht erfolgen. In der Wartezeit auf das Ergebnis ist keine Aufsicht notwendig."

Eigentests

Point-of-Sale-Tests sind für das einmalige Betreten von Sportstätten, Betriebsstätten, Restaurants, Hotels oder einer Veranstaltung gedacht und sollen das bestehende Testangebot ergänzen: "Kann ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr nicht vorgelegt werden, ist in Ausnahmefällen ein SARS-CoV-2-Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht des Betreibers durchzuführen. Das negative Testergebnis ist für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten und berechtigt nur zum einmaligen Zutritt in der Örtlichkeit wo auch getestet wurde. (keine Lokalwechsel oder ähnliches möglich). Diese Option soll aber die Ausnahme und nicht die Regel sein."Jeder Betrieb, der Selbsttests anbieten möchte, wird welche bekommen. Die Tests werden vom Bund kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Verteilung erfolgt über die Länder“, erklären Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und Robert Seeber Bundesspartenobmann Tourismus und Freizeitwirtschaft. Die Verteilung ist unterschiedlich und koordiniert das jeweilige Bundesland in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Wirtschaftskammer im Bundesland, in Tirol werden die Tourismusverbände die Abholorte sein. 

www.selbsttest.tirol.at

Vor allem im Beherbungsbereich sollen die Selbsttests eine Rolle spielen. Die testwillige Person soll die Testung auf www.selbsttest.tirol.at dokumentieren (soll rechtzeitig online gehen). Der Test wird mittels QR-Code gekennzeichnet, das Testergebnis ist hochzuladen. Es folgt per SMS oder Mail der Testnachweis, der zu Eintritten berechtigt (Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Kultur, …). Politisch will das Land Tirol aktiv werden: Das Land Tirol möchte ermöglichen, dass größere Beherbergungsbetriebe (auch Camping) und TVB-Büros als solche befugte Stellen Selbsttests unter Aufsicht beobachten und diese dann in das Portal www.tiroltestet.at eintragen. Damit ist auch eine spätere Schnittstelle zum grünen Pass möglich. Die Tourismusverbände stimmen sich dazu direkt mit den Betrieben ab.

Woher kommen die Testkits

"Die Testkits für befugte Stellen und für Notfalltestungen werden seitens des Landes an die TVBs zugestellt. Die Kostentragung bei allen Testformen liegt beim Bund. Es entstehen weder für Gäste noch für Betriebe Kosten für die Testkits! Wir informieren Sie, sobald die Testkits zur Verfügung stehen", teilt die WK dazu mit und: "Wir werden Sie über den Vergabestart gesondert informieren. Bitte kontaktieren Sie die Tourismusverbände noch nicht aktiv!" Eine noch nicht beantwortete Frage von Seiten der Gastro: "Muß beim Selbsttest des Gastes bis zum Ergebnis immer eine Person aus dem Unternehmen direkt anwesend sein?" Zum Thema Datenschutz: Der Inhaber einer Betriebsstätte ist zur Ermittlung folgender personenbezogener Daten der betroffenen Person ermächtigt: Name, Geburtsdatum, Gültigkeitsdauer des Nachweises und Barcode bzw. QR-Code. Darüber hinaus ist er berechtigt, Daten zur Identitätsfeststellung zu ermitteln. D. h., der Gastwirt oder Hotelier darf auch einen Ausweis zur Identitätskontrolle verlangen.

Testangebote

In Zusammenarbeit mit den Feuerwehren in den Innsbrucker Stadtteilen wurden zusätzliche Test-Standorte eingerichtet, die von den Bürgerinnen und Bürgern ohne Anmeldung genutzt werden können. „Somit sind wir für den erhofften Ansturm der Bevölkerung gut gerüstet und schaffen somit die Basisvoraussetzung für den Besuch beim Gastwirt oder den körpernahen Dienstleistern. Wir erwarten aber auch, dass im Mai und Juni die Impfkampagne des Bundes weiter Fahrt aufnehmen wird und bis zum Sommer jeder, der sich zur Impfung angemeldet hat, auch drankommt“, erklärt Vizebgm. Johannes Anzengruber. Für die städtischen Almen wurde in Zusammenarbeit mit der Nordkettenbahn eine eigene Teststation errichtet. Getestet wird in den Lagerräumlichkeiten am oberen Ende des Nordkettenbahnparkplatzes, nach Vorlage der e-Card, kostenlos und ohne Voranmeldung.

Keine Hütten-Test

Einigkeit herrscht bei den Pächterinnen und Pächter der städtischen Almen, dass die Selbsttests im Lokal nicht angeboten werden. Es sei schlichtweg nicht möglich, diese Möglichkeit unter Einhaltung der sonst sehr strengen Regeln und der schwierigen Personalsituation gerecht zu werden. Dafür hat man sich für die Teststation stark gemacht, um am 19. Mai wieder in gewohnter Qualität für alle Gäste öffnen zu können.

Warten auf Testkits

Das Selbsttestangebot ist aber nicht nur für den Gastronomie- und Hotelbereich gedacht. Auch Friseure dürfen auf dieses Angebot zurückgreifen. Aktuell warten die Betriebe gespannt auf die Zuteilung der Testkits durch ihre Innung. Für Gastro, Hotelerie oder die Freizeitwirtschaft sind die jeweiligen Tourismusverbände die Ansprechpersonen. Noch nicht ganz geklärt scheint die Anzahl der zur Verfügung gestellten kostenlose POS-Selbsttests pro Woche zur Verfügung. 

Stellungnahme Land Tirol

„Die zusätzliche Testmöglichkeit direkt in den eigenen vier Wänden ist eine Ergänzung zum bestehenden Testangebot in Tirol. Ich appelliere gleichzeitig auch an die Eigenverantwortung der Tirolerinnen und Tiroler, diese neue Möglichkeit gewissenhaft zu nutzen und die Tests streng nach Gebrauchsanweisung durchzuführen“, so Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes des Landes Tirol.

Fakten

Die sogenannten „Wohnzimmertests“ bilden eine Ergänzung zum bestehenden Angebot und sind bei negativem Testergebnis für 24 Stunden auch als „Eintrittstest“ gültig, sofern sie unter selbsttest.tirol erfasst werden. Diese Vorgabe des Bundes wurde in Tirol fristgerecht umgesetzt und kann in Kürze genutzt werden. Nach Vorlage der e-Card erhält man in der Apotheke aktuell fünf Testkits pro Monat, ab Juni sollen es schließlich zehn Kits pro Person sein. Das Testergebnis wird abfotografiert und samt dem QR-Code auf die Plattform selbsttest.tirol hochgeladen. Durch die Identifikation des QR-Codes wird zudem sichergestellt, dass jedes Testergebnis nur einmal als gültig anerkannt wird. Das Ergebnisprotokoll langt wie gewohnt per Mail oder SMS ein und ist ab dem Testzeitpunkt 24 Stunden gültig. Die Auslieferung der Testkits an die Apotheken, bei welcher das Land Tirol gemeinsam mit dem Österreichischen Bundesheer unterstützt, ist mit spätestens Donnerstag abgeschlossen. Ausführliche Informationen zum Selbsttest sind ab sofort auf der Webseite www.tirol.gv.at/selbsttest abrufbar. In Kürze wird auf dieser Seite auch ein Erklärvideo veröffentlicht, das veranschaulichen soll, wie die Selbsttests richtig durchgeführt werden.

Weitere Nachrichten aus Innsbruck finden Sie hier

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.