Geruchsbelästigungen führen zu Problemen

Geruchsbelästigungen sorgen in der Siegmaier Straße für Probleme. | Foto: Kapferer
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INNSBRUCK (sk). Freunde zum Grillen auf den Balkon einladen, oder einfach einen erholsamen Nachmittag an der frischen Luft zu verbringen sind bei Frau M. in der Siegmaier Strasse schon lange nicht mehr möglich. Denn statt der frischen Luft kommt der Mieterin ein modriger, übelriechender Geruch entgegen. Das Problem – die Geruchsbelästigung aus einer Nachbarwohnung.

„Es begann vor drei Jahren, als ich in das Wohnhaus gezogen bin. Wie man es als neue Nachbarin so macht, habe ich mich als neue Mieterin vorgestellt und mich für die, durch den Umzug entstandene Lärmbelästigung, entschuldigt. Als ich beim Nachbar im Parterre dies vorhatte, überkam mich beim Öffnen der Türe ein Schwall von übel riechendem Gestank“, erzählte die Mieterin.

Drei Jahre später hat sich an dieser Situation jedoch noch nichts geändert, geschweige denn verbessert. Dem Gesundheitsamt und auch der Hausverwaltung ist dieses Problem bereits bekannt. Als möglichen Lösungsansatz wurde dem Vermieter im Parterre „tägliches Lüften“ und das alle 15 Minuten auferlegt, was die Geruchsbelästigung laut Frau M. nur noch verstärkte, da das Gestank so unentwegt in der Luft lag.

Vermieter der Wohnanlage ist die Innsbrucker Immobilien Gesellschaft. Dort ist man über diesen Fall bereits informiert und arbeitet auch an einer entsprechender Lösung. „Der besagte Mieter leidet an gesundheitlichen Problemen. Gemeinsam mit anderen Stellen bieten wir der betroffenen Personen Hilfestellungen an. Wir werden jedenfalls versuchen für Frau M. eine Lösung zu finden“, so IIG-Geschäftsbereichsleiter Bernhard Matt.

Ein untragbarer Zustand

Für die Mieterin ist der jetzige Zustand jedenfalls nicht mehr tragbar. „Auch ich habe ein Recht auf Lebensqualität. Ich habe mich für diese Wohnung aufgrund des schönen und großen Balkons entschieden, der im übrigen auch im Mietvertrag steht. Da hab ich wohl auch das Recht diesen auch zu nutzen“, erklärt sie im Gespräch mit dem Stadtblatt. Der Mieterin ist bewusst, dass jeder ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben hat, aber "wenn dies nicht mehr möglich ist, dann sollte etwas unternommen werden".

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