Nutzungskonflikte
Grillplatz Tumlerpark wird aufgelöst

Die Stadt verkündet das sofortige Ende für das Grillvergnügen im Tumlerpark. | Foto: MEV
  • Die Stadt verkündet das sofortige Ende für das Grillvergnügen im Tumlerpark.
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  • hochgeladen von Georg Herrmann

INSNBRUCK. Mit Donnerstag, 18. Juni, muss der Grillplatz beim Tumlerpark vom Grünanlagenamt der Stadt Innsbruck aufgelöst werden. Grund dafür sind Nutzungskonflikte. Das dortige Grillverbot wird ab der Sperre des Platzes von der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) kontrolliert. All jene InnsbruckerInnen, die bisher den Tumlerpark zum Grillen genützt haben, werden ersucht auf das große Angebot anderer städtischer Grillplätze auszuweichen. Zur Verfügung stehen die Standorte „Spielplatz Kranebitten“, „Gramartboden“, „Arzl-Schießstand“, „Rossau Promenade“, „Rimmlwiese – Hawaii“ und „Waldspielplatz Erlerweg“.

Beschwerden

„Es ist natürlich immer schade, wenn die Stadt Innsbruck gezwungen ist, ein öffentliches Angebot einzustellen. Immer wiederkehrende Konflikte und Beschwerden haben leider dazu geführt, dass wir uns entschlossen haben, den Grillplatz Tumlerpark aufzulösen. Durch die weiteren sechs Standorte von Grillplätzen bestehen aber genügend Kapazitäten und Möglichkeiten zum Grillen im öffentlichen Raum in Innsbruck“, appelliert Bürgermeister Georg Willi an das Verständnis der Bürger. „Um dem ‚Grilltrend‘ in den öffentlichen Anlagen gerecht zu werden und den Bedarf an Grillstellen weiterhin bestmöglich abdecken zu können, erfolgt aktuell die Prüfung von zusätzlichen Standorten. Konkret geht es hierbei zum Beispiel um die Erarbeitung eines Projektes für einen Grillplatz ‚Kranebitten 2‘, das derzeit vom Referat ‚Grünanlagen, Planung und Bau‘ erstellt wird“, führt die ressortzuständige Vizebürgermeisterin Uschi Schwarzl aus.

Hintergrund

Der im ca. 4500 m² großen Tumlerpark befindliche Grillplatz (Ecke Hohlweg/Bergiselweg) wurde gerne und intensiv genutzt. Die damit einhergehende Rauchentwicklung führte zu massiven Beeinträchtigungen der Anrainer. Zudem bestand durch die eingeschränkten Parkmöglichkeiten oft das Problem, dass Zufahrten zu angrenzenden Liegenschaften verparkt wurden. Im Notfall wäre dadurch auch die Erreichbarkeit durch Einsatzfahrzeuge nur erschwert möglich gewesen.

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