Zugang ohne Hürden
Innsbruck nur mehr zweitrangig!
(sk) INNSBRUCK. Die Einkaufsstraßen in Innsbruck sind unzureichend, wenn es um die Barrierefreiheit geht. Noch im Vorjahr konnte man sich bezgl. der umfassenden Erhebungen von barrierefreien Zugängen zu Geschäften im Österreich-Vergleich an der Spitze behaupten.
"Barrierefreiheit ist als Grundrecht für eine ‚Inklusive Gesellschaft‘ zu betrachten. Die Ergebnisse der Studie sollten dringend ein Anlass für ein Umdenken im Sinne von ‚Barrierefreiheit für alle‘ bewirken", bedauert der ÖZIV-Tirol-Obmann Michael Knaus. Insgesamt wurden in der Innsbrucker Innenstadt 576 Geschäfte auf schwellenlosen Zugang untersucht. Im Zuge der letzten Erhebung im Jahr 2017, lag Innsbruck mit 58% an barrierefreien Geschäften noch an der Spitze. Heuer reichte es nur mehr für Platz zwei hinter St. Pölten mit 61% an stufenlos-zugänglichen Geschäften.
Zugang ohne Hürden
Die Barrierefreiheit ist eine wesentliche Voraussetzung, damit ein möglichst selbstbestimmtes Leben möglich ist. Um dies zu gewährleisten gibt es Hilfsmittel, wie moderne Elektrorollstühle und Unterstützungsleistungen sowie persönliche Assistenz. All diese Vorkehrungen haben nur einen Nutzen, wenn Betroffene Eingangsbereiche zu Geschäften oder Ärzten hürdenlos meistern können. Auch seitens der Tiroler Wirtschaftskammer wird die Notwendigkeit betont, das Bewusstsein in Sachen baulicher Barrierefreiheit weiter zu schärfen. „In der Tiroler Landeshauptstadt wurden in den vergangenen Jahren zwar schon viele Geschäftslokale adaptiert, es gibt aber sicherlich Verbesserungspotenziale. Deshalb steht die Wirtschaftskammer in regelmäßigem Austausch mit dem ÖZIV und bietet ihren Mitgliedern bestmögliche Unterstützung bei der Planung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen an“, meint dazu Dr. Alois Schellhorn, Geschäftsführer der Sparte Handel in der Tiroler Wirtschaftskammer. ÖZIV-Tirol-Geschäftsleiter Hannes Lichtner würde sich wünschen, „dass die Wirtschaft das Thema nicht nur aus dem Blickwinkel der ‚lästigen‘ Einhaltung von Bau- und Gesetzesnormen sieht, sondern Barrierefreiheit auch als wesentliches Qualitätsmerkmal ihres Leistungsangebotes sieht.
Enorme Unterschiede in einzelnen Landeshauptstädten
Rund die Hälfte (genau 49,1%) aller Geschäftseingänge in den vier untersuchten Städten sind nicht stufenlos zugänglich. Dabei ist zumindest eine Stufe, die höher als 3 cm ist, zu überwinden. Damit ist bei fast jedem zweiten Geschäft kein stufenloser Zugang möglich, obwohl dieser gesetzlich eigentlich vorgeschrieben wäre. Deutliche Unterschiede sind bei den vier untersuchten Städten zu verzeichnen. In St. Pölten sind rund 61% aller Geschäfte hürdenlos erreichbar. Innsbruck liegt dieses Jahr bei 58,3%, Eisenstadt bei 41,4% und Salzburg befindet sich mit 40% an barrierefreien Geschäften auf dem letzten Platz. In Summe wurden in den vier Städten rund 576 Geschäftslokale in 15 Einkaufsstraßen untersucht. Davon sind durchschnittlich 58,3% oder 336 Geschäftslokale stufenlos zugänglich.
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