Innsbruck
"Katz und Maus-Spiel" und versuchter Einbruchdiebstahl

Radfahrer lieferte sich mit Polizei Katz und Maus-Spiel. (Symbolfoto) | Foto: Stadtblatt
  • Radfahrer lieferte sich mit Polizei Katz und Maus-Spiel. (Symbolfoto)
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  • hochgeladen von Georg Herrmann

INNSBRUCK. Ein versuchter Einbruchdiebstahl und ein "Katz und Maus-Spiel" eines Radfahrers beschäftigen die Polizei in Innsbruck.

Versuchter Einbruchdiebstahl

Im Zeitraum vom 24.03. bis zum 31.03.2020 versuchte eine bisher unbekannte Täterschaft in ein Gastlokal in der Innsbrucker Maria-Theresien-Straße gewaltsam einzubrechen. Dabei wurde zumindest die Eingangstüre beschädigt. Ob die Täterschaft in das Lokalinnere gelangen konnte, ist dzt. noch nicht geklärt. Die Schadenssumme ist zur Zeit nicht bekannt.

"Katz und Maus-Spiel"

Am 31.03.2020 um 11:35 Uhr wurde der Lenker einer Polizeistreife (Zivilstreife) in Innsbruck in der Schützenstraße zu einer Schnellbremsung genötigt, um die Kollision mit einem 43-j. Radfahrer, der ohne auf den Vorrangverkehr zu achten und 2 Sperrlinien überfuhr, zu verhindern. Auf ein akustisches Warnsignal der Polizeistreife reagierte der Radfahrer mit erhobenen Arm und gezeigten "Stinkefinger". Nachdem der Radfahrer zur beabsichtigten Polizeikontrolle aufgefordert wurde, bei einer Tankstelle zuzufahren, setzte der Radfahrer zur Flucht an und setzte trotz Verfolgung der Polizeistreife mit Blaulicht und Folgetonhorn unzählige Verkehrsübertretungen. An der Kreuzung Schützenstraße / Haller Straße umrundete der Radfahrer mehrfach die Schutzinsel und fuhr entgegen die Fahrtrichtung. Der Radfahrer lieferte sich mit der Polizeistreife ein "Katz & Mausspiel". Nach der Flucht zurück in die Schützenstraße übersah der Radfahrer ein vor ihm stehendes 2. Polizeifahrzeug und prallte mit dem MTB gegen das Dienstfahrzeug sowie die danebenstehende Polizistin. Die Polizistin wurde dabei leicht verletzt und am Dienst-Kfz entstand leichter Sachschaden. Der Radfahrer konnte angehalten werden und er wurde bis zur Identitätsfeststellung festgenommen.
Beim Festgenommenen konnte ein Führerschein gefunden werden, obwohl bei der Überprüfung ein aufrechter Führerscheinentzug festgestellt wurde. Offensichtlich wurde der Führerschein nie abgegeben. Diesmal wurde er an Ort und Stelle vorläufig abgenommen. Eine umfangreiche Anzeigeerstattung wird folgen.

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