Kinderbetreuung auch in den Osterferien möglich

Der Anmeldezeitraum für die städtische Betreuung 
startete am 1. März und endet am 5. März. | Foto: Stadt Innsbruck
  • Der Anmeldezeitraum für die städtische Betreuung
    startete am 1. März und endet am 5. März.
  • Foto: Stadt Innsbruck
  • hochgeladen von Stephanie Kapferer

INNSBRUCK. Viele berufstätige Eltern benötigen auch während der Osterferien (29.3.-2.4.) eine Kinderbetreuung. Sieben städtische Kinderbetreuungseinrichtungen – fünf Kindergärten (In der Au, Innerkoflerstraße, Kinder am Tivoli, Lönsstraße, Walderkammweg) und zwei Schülerhorte (Domanigweg und Kinder am Tivoli) – haben in den Osterferien ganztägig von 7.00 bis 17.00 Uhr (Schülerhorte bis 18.00 Uhr) geöffnet. Der Anmeldezeitraum für die städtische Betreuung startete am 1. März und endet am 5. März.

„Viele Ferienbetreuungsangebote mussten heuer corona-bedingt leider bereits abgesagt werden. Umso wichtiger ist mir, dass die Angebote in meinem Zuständigkeitsbereich aufrecht sind und den Kindern offenstehen, auch in den bevorstehenden Osterferien“, betont Stadträtin Elisabeth Mayr und bedankt sich bei den MitarbeiterInnen der städtischen Kindergärten und Horte sowie dem Kooperationspartner „Kinderfreunde Tirol“.

Die Betreuung in den Osterferien ist ausschließlich für Kinder vorgesehen, die auch während des Jahres einen städtischen Kindergarten oder Schülerhort besuchen. Die Anmeldung bzw. Einschreibung erfolgt jeweils über den Kindergarten bzw. Schülerhort, den das Kind regulär besucht.
Für TagesheimschülerInnen
Die Volksschulen Innere Stadt (Angerzellgasse 12) und Reichenau (Wörndlestraße 3) sowie die Schule am Inn (Hutterweg 1a) sind von 29. März bis 2. April 2021 ganztägig jeweils von 7.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Tagesheimkinder, die auch während des Schuljahres eines der städtischen Tagesheime besuchen, können bis 24. März (vorbehaltlich freier Plätze) beim Verein „Die Kinderfreunde Tirol“ über die Webseite www.kinderstadt-tirol.at oder telefonisch unter +43 676 300 0777 (Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr) angemeldet werden.

Unter Berücksichtigung der notwendigen Maßnahmen hinsichtlich Covid-19, die durch Verordnungen durch die Bundes- und Landesregierung festgelegt werden, stellt die Stadt Innsbruck im Rahmen dieser Vorgaben so viele Plätze wie möglich zur Verfügung. Die Betreuung steht vorrangig jenen Familien zur Verfügung, in denen beide Eltern berufstätig sind, sowie für berufstätige AlleinerzieherInnen.

Weitere Informationen zu allen Einrichtungen, die in den Osterferien geöffnet sind, sind unter www.innsbruck.gv.at (Bildung | Kultur > Kindergärten bzw. Nachmittagsbetreuung) abrufbar.

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