Badespaß
Lockerungen in den Schwimmbädern
INNSBRUCK. Die Besucherzahl im Tivoli Freibad kann von 3.000 auf 4.500 Gäste angehoben werden, die Regelungen in den IKB-Bädern – wie die geänderten Tarife und die geänderten Zeitkarten – bleiben aufrecht.
Besucheranzahl
Seit 29. Mai sind das Freibad Tivoli und der Baggersee Roßau heuer schon geöffnet – aufgrund der Covid-19-Vorgaben des Bundes allerdings mit zahlreichen Auflagen und das Tivoli mit stark reduzierter Besucherobergrenze. Am 18. Juni 2020 hat die Bundesregierung überraschend die ursprüngliche Vorgabe von zehn Quadratmetern Liegefläche pro Badegast gestrichen. Aufrecht bleibt die Regelung, dass sich maximal eine Person pro sechs Quadratmeter Wasserfläche im Becken aufhalten darf. Diese Quote muss sicherstellt werden. Daher können wir die Besucheranzahl im Freibad Tivoli nicht unbegrenzt freigeben, erfreulicherweise aber von bisher 3.000 auf 4.500 Gäste anheben. Damit sind wieder wesentlich mehr Personen im Tivoli vom Bund zugelassen. Mit dem Ausblick auf einen sehr warmen Sommer 2020 ist das ein großer Vorteil gegenüber der bisherigen Situation. Alle weiteren Covid-19-bedingten Regelungen in den IKB-Bädern – wie die geänderten Tarife und die geänderten Zeitkarten – bleiben aufrecht. Sie sollen größere Menschenansammlungen und Schlangenbildung verhindern.
Platzkarten
Den Gästen des Freibades Tivolis werden wir weiterhin Nachmittagstickets als sogenannte Platzkarten anbieten. Diese können an allen Kassen und über ein neu eingerichtetes Webportal unter platzkarten.ikb.at bis zu drei Tage im Voraus für den gewünschten Tag gekauft werden. Damit ist für alle, die auf Nummer Sicher gehen wollen, ein Fixplatz im Tivoli reserviert.
Sauna offen
Die Sauna im Hallenbad Olympisches Dorf hat ihre Pforten geöffnet. Der ursprüngliche Flächenschlüssel von zehn Quadratmetern pro Gast wurde für Saunen auf vier Quadratmeter reduziert. Da es zahlreiche Anfragen gegeben hat, hat sich die IKB entschlossen, unter diesen gelockerten Bedingungen die Sauna im Hallenbad O-Dorf zu öffnen. Die maximal zulässige Personenanzahl pro Saunakammer liegt nun bei drei bis fünf Personen. Zu haushaltsfremden Personen muss jedoch ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden.
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