Attacke gegen Personal
Maskenärger in den Öffis
In den Öffis geht es immer wieder heiß her. Busfahrer haben keine Handhabe über "Maskenverweigerer".
INNSBRUCK. In allen anderen Bundesländern ist es klar geregelt: Wer keine Maske in den Öffis trägt, der muss den Bus oder die Tram verlassen und zahlt obendrein bis zu 50 Euro Strafe. Nur in Tirol haben die Fahrerinnen der Busse keine Handhabe darüber Maskenverweigerer aus dem Fahrzeug zu befördern.
Tätliche Attacken gegen Buspersonal
Zum großen Ärger von IVB-Betriebsrat und Gemeinderat Helmut Buchacher. Er fordert eine Änderung der Beförderungsrichtlinien. Aber das ist alles andere als einfach. Dafür braucht es u.a. die Zustimmung der Wirtschaftskammer Tirol und für die kommt eine Änderung nicht in Frage. Gabriel Klammer, Stv. Spartengeschäftsführer für Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Tirol, betont: "Wir vertreten alle Busunternehmer Tirols, vom hintersten Ötztal bis nach Innsbruck. Unsere Buslenker sind ohnehin stets unter Zeitdruck, ihnen auch noch Streitgespräche mit den Gästen aufzuhalsen ist eine Zusatzbelastung, die wir nicht haben wollen." Buchacher weiß ganz genau, wie diese Gespräche ausgehen. Die Antwort des Fahrgastes auf die MNS-Pflicht: Ein Nasenbeinbruch. Für IVB-Chef Martin Baltes eines der vielen Facetten im Busfahrerleben: "Es kommt immer wieder zu Übergriffen an Busfahrern. Aber es ist auch nicht Aufgabe des Busfahrers darauf aufmerksam zu machen, die Bundesregelung zum Maskentragen einzuhalten. Wir setzen auf die Sensibilisierung der Fahrgäste und haben seit einigen Wochen vier Sicherheitsmitarbeiter, die die Fahrgäste drauf aufmerksam machen und Masken austeilen. Es zeigt sich, dass die Anlassfälle immer weniger werden." Außerdem werden alle Busse nachgerüstet und mit zusätzlichen Plexischeiben ausgestattet. "Wir wollen die Kollegen damit besser gegen Gewalt und Ansteckungen schützen."
Maskenverweigerer: Das ist eine Ausnahme
Auch der Verkehrsverbund Tirol (VVT) sieht nur einzelne Ausreißer: Die Disziplin die Verordnung einzuhalten ist hoch. Er betont: "Bei absoluter Uneinsichtigkeit und im äußersten Fall muss derzeit die Polizei hinzugezogen werden, da das Lenk- und Kontrollpersonal kein Exekutivorgan darstellt und es sich nicht um eine Vorgabe in den Beförderungsbestimmungen, sondern um eine Verordnung der Bundesregierung handelt."
Scheinbar hat der VVT das Problem trotzdem erkannt: "Um eine effiziente Handhabe zu haben, läuft derzeit ein behördliche Genehmigungsverfahren zur Änderung der Beförderungsbestimmungen. Eine Geldstrafe bei Nichteinhaltung der MNS-Pflicht soll jedoch in jedem Fall nur die letzte Maßnahme bei absoluter Uneinsichtigkeit der Fahrgäste sein."
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