Entlastung
Mietverzicht der Stadt und IIG soll helfen

Ohne starke Hilfsmaßnahmen gibt es einen düsteren Ausblick auf die Innsbrucker Wirtschaft. | Foto: pixabay
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  • hochgeladen von Georg Herrmann

INNSBRUCK. Die Unterstützung der heimischen Wirtschaft umfasst Bundes-, Landes- und Gemeindebereiche. Auch die Stadt Innsbruck setzt und plant verschiedene Maßnahmen. Die Innsbrucker Volkspartei fordert die Mieterlassung bei Betriebslokalen im Eigentum der Stadt und der IIG sind. Ohne Hilfspaket sollen nach seriösen Schätzungen 10 Prozent der Unternehmen in der Landeshauptstadt bis Ende des Jahres nicht überleben.

Mietverzicht

„Wir müssen jetzt ein kräftiges Signal setzen, um die durch die Coronakrise schwer angeschlagenen Wirtschaftsbetriebe in Innsbruck zu retten. Es muss so rasch wie möglich zum Erlass der Miete für die Zeit während des Betretungsverbotes bei Betriebslokalen, die sich im Eigentum der Stadt und der IIG befinden, kommen. Die Stundung der Mieten alleine ist zu wenig“, so VP-VBM Johannes Anzengruber. Mit dieser Forderung steht die ÖVP jedoch im Moment in der Stadtkoalition noch alleine da. „Es ist zu hoffen, dass bei den Koalitionspartnern ein rasches Umdenken erfolgt, zumal ein namhafter Innsbrucker Wirtschaftsexperte in einem Vortag für die Stadtregierungsparteien ebenso sich ganz klar für einen Mietverzicht ausgesprochen hat. Wenn es nicht zu diesen Mietverzicht kommt, werden viele Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Betriebe nicht mehr aufsperren bzw. weiterführen können. Dies würde uns in unserer Lebensqualität massiv einschränken“, so VBM Anzengruber.

Rechtssituation

Diese ÖVP-Forderung wird auch rechtlich durch die Paragraphen 1104 und 1105 des Bürgerlichen Gesetzbuches unterstützt: „Wenn die in Bestand genommene Sache wegen außerordentlicher Zufälle, als Feuer, Krieg oder Seuche, großer Überschwemmungen, Wetterschläge, oder wegen gänzlichen Mißwachses gar nicht gebraucht oder benutzt werden kann, so ist der Bestandgeber zur Wiederherstellung nicht verpflichtet, doch ist auch kein Miet- oder Pachtzins zu entrichten“, zitiert KO Appler den § 1104 des ABGBs. „Wenn wir nicht rasch ein effektives Hilfspaket in Innsbruck schnüren, werden voraussichtlich nach seriösen Schätzungen 10 Prozent der Unternehmen in der Landeshauptstadt bis Ende des Jahres nicht überleben. Dies wäre ein enormer Verlust für die Arbeitsplätze und Lebensqualität in unserer Stadt. Darum muss neben dem Mietverzicht, unbedingt auch an allen weiteren für die Stadt möglichen Stellschrauben gedreht werden“, so ÖVP-Klubobmann Christoph Appler.

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