Ab Juli
Neue Besuchsregelungen an Klinik Innsbruck
INNSBRUCK. Nach vielen Monaten des generellen Besuchsverbotes an der Innsbrucker Klinik – mit wenigen Ausnahmen – werden ab 1. Juli auch hier die Besuchsregeln etwas gelockert.
Die Regeln im Überblick:
Erlaubt ist ein Besucher pro Patient und Tag zwischen 13:00 und 15:00 Uhr. Zusätzlich erlaubt sind:
- maximal zwei Begleitpersonen bei geplanter ambulanter oder stationärer Aufnahme unterstützungsbedürftiger Patienten
- Eine Begleitperson bei Geburten
- Außerdem feiert der Mund-Nasen-Schutz ein „Comeback": Statt FFP2-Masken kann künftig ein einfacher Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- 3G-Regel: Für den Zutritt zu den Klinik-Gebäuden gilt die 3G-Regel (geimpft, getestet oder genesen). Für die Verifizierung des QR-Codes ist ein Lichtbildausweis erforderlich.
Achtung: Selbsttests (Antigentest zur Eigenanwendung) werden nicht akzeptiert. Die Klinik bietet am Areal ab dem 1. Juli keine Möglicheit eines Antigentests mehr an.
Ausnahmen:
Längere Besuche sind in Ausnahmefällen möglich, allerdings nur von maximal zwei Personen pro Tag.
Weitere Ausnahmen gelten in folgenden Fällen:
- Palliativ- & Intensivpatienten
- demenziell Erkrankte
- gehörlose oder blinde Patienten
- Minderjährige
- Patienten mit schwerem akutem Krankheitsgeschehen (z.B. Schlaganfall)
- Bezugspersonen nach der Geburt (z.B. Vater)
- bei besonderem Unterstützungsbedarf (nur nach Rücksprache mit der Station)
- Mehrere Angehörige dürfen nach Terminvereinbarung zu einem ärztlichen Diagnosegespräch oder für Beratungsgespräche zur Organisation von Pflege- und Betreuungsunterstützung in die Klinik kommen.
Ein generelles Besuchsverbot gilt für Covid-Patienten.
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