Fischbestand
Neue Schonstrecke am Inn soll Befischungsdruck reduzieren

Die neue Schonstrecke – eine Chance für die Bachforelle?! | Foto: Fischereigesellschaft Innsbruck
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INNSBRUCK. In den Innrevieren Innsbruck und Hall wird eine zusammenhängende Schonstrecke eingerichtet, um deren Auswirkung auf den Fischbestand zu ermitteln. In diesem Bereich darf künftig keine Entnahme stattfinden. So sollen neue Laichplätze zugänglich und der Befischungsdruck im Mündungsbereich der Sill reduziert werden.

Fischpassierbare Verbindung

Die Schonstrecke liegt zwischen den bereits bestehenden Fliegenstrecken beider Reviere. Sie umfasst eine Gesamtlänge von 2,5 km – im Revier 1019 rechtsufrig 1,5 km, das sind 20% des Gesamtreviers; im Revier 2015 linksufrig 2,5 km und rechtsufrig 1 km, das sind 16% des Gesamtreviers. Mitten in der neuen Schonstrecke mündet die Sill in den Inn, den stärksten Seitenzubringer im gesamten Bezirk. Wenn auch nicht optimal angebunden, bietet die Sillmündung dennoch eine fischpassierbare Verbindung und damit Zugang zu wertvollen Laichgründen ohne Schwall-Sunk. Ein Wanderhindernis im Stadtgebiet wurde kürzlich entfernt, ein weiteres Wehr in der Sillschlucht wird derzeit rückgebaut. Damit wird die Sill bis Matrei für Innfische erreichbar. Zudem wird die Restwasserdotation in der Sill nahezu verdoppelt. Mit der Schonstrecke soll der Befischungsdruck im unmittelbaren Einzugsbereich reduziert und das Potenzial dieser Maßnahmen optimiert werden.

Die Sill mündet in den Inn, den stärksten Seitenzubringer im gesamten Bezirk. | Foto: Fischereigesellschaft Innsbruck
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Eingeschränkte Wirkmöglichkeiten

Angesichts der massiven fischökologischen Belastungen am mittleren Tiroler Inn sind die Wirkmöglichkeiten der fischereilichen Bewirtschaftung sehr geringfügig. Sie beschränken sich auf Besatz, Entnahme, Lizenzvergabe und Befischungsregeln. Die Einführung einer Schonstrecke soll daher als zusätzliches Instrument geprüft werden. Fachliche Meinungen und Erfahrungen aus anderen Revieren lassen auf einen positiven Effekt hoffen. Wesentlich bedeutsamer sind die Mitwirkung an lebensraumrelevanten Maßnahmen und die Reduktion schwerwiegender Belastungen. 

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