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Die Tiroler Rechtsanwälte
Richtiges Verhalten nach einem Unfall

Nach einem Unfall ist die Unfallstelle zu sichern. | Foto:  BFKDO Lilienfeld
  • Nach einem Unfall ist die Unfallstelle zu sichern.
  • Foto: BFKDO Lilienfeld
  • hochgeladen von Nadine Isser

Nach einem Verkehrsunfall stehen die Beteiligten meist unter dem Eindruck des Geschehenen. Doch gerade in solch einer Situation ist richtiges Verhalten notwendig, sonst drohen rechtliche Konsequenzen.

Was ist zu tun?

Auf jeden Fall muss die Unfallstelle gesichert werden. Ist Sachschaden entstanden, braucht es keine Polizei, vorausgesetzt, die Unfallgegner können Name und Adresse austauschen. Wird die Polizei trotzdem verständigt, obwohl kein Personenschaden vorliegt, muss derjenige "Blaulichtsteuer" zahlen, der sie gerufen hat.
Sind Personen verletzt, muss sofort Erste Hilfe geleistet oder Hilfe herbeigeholt werden. Die Polizei ist dann auf jeden Fall zu verständigen.
Vorsicht: Wer als Unfallbeteiligter weder Hilfe leistet, noch die Rettung oder Polizei ruft, kann sich strafbar machen.

Haben Sie Fragen zum Verkehrsrecht?
Dann sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt.

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