Freizeitticket
Rückvergütung ab jetzt möglich, Vorverkauf verlängert

Freizeitticket: Rückvergütung ab jetzt möglich, Vorverkauf wurde verlängert. | Foto: BezirksBlätterInnsbruck
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INNSBRUCK. Da die Rückvergütung für das Freizeitticket-Jahr 20/21 erst seit 1. November beantragt werden kann, wird der Vorverkauf des Freizeitticket Tirol heuer bis 30. November verlängert.

(INNSBRUCK, 1.11.2021) Der bisherige Vorverkauf des Freizeitticket Tirol war sehr zufriedenstellend. Mehr als 50.000 Tirolerinnen und Tiroler haben das Ticket für die neue Saison bereits erworben.

Rückvergütung

Seit 1. November kann die Rückvergütung für die coronabedingten Schließtage für die Saison 20/21 beantragt werden. Eine frühere Abwicklung war aufgrund der aufwändigen Datenauswertung nicht möglich. „Die Refundierung kann seit 1. November beantragt werden, daher bieten wir einmalig die Möglichkeit, bis 30. November das Freizeitticket zum vergünstigen Vorverkaufspreis zu kaufen“, so Thomas Schroll, Vorsitzender des Freizeitticket Tirol. Die für das Freizeitticket-Jahr 20/21 laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgesetzte Rückvergütung für die coronabedingten Schließtage kann seit 1. November 2021 online auf der Website freizeitticket.at beantragt werden.

Verlängerung Vorverkauf

Das Ticket kann bis einschließlich 30. November an folgenden Stellen zum ermäßigten Vorverkaufstarif erworben werden:

  • Onlineshop freizeitticket.at
  • Innsbruck Information, Burggraben 3, 6020 Innsbruck
  • Stubaier Gletscher und Kassen aller im November geöffneter Bergbahnen
  • EKZ Cyta Völs (bis 13. November)

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