Eigenverantwortung
Schneeräumung von Dächern und Wegen

"Zusammenhelfen" ist derzeit in Innsbruck gefragt. | Foto: privat
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Bürgermeister Georg Willi und Vizebürgermeister Franz X. Gruber betonen: „Zu große Schneelast kann zu Schäden an Gebäuden führen und auch die Gefahr von Dachlawinen darf nicht unterschätzt werden. Wir appellieren an die Eigenverantwortung von Hausverwaltungen, -besitzerinnen und -besitzern die Dächer von Schnee zu befreien.“

In den vergangenen Tagen kam es auch vermehrt zu Feuerwehr-Alarmierungen besorgter AnrainerInnen wegen der Dachlast. „Präventive Maßnahmen sind wichtig. Es gibt Dachdecker- und Dachspengler-Betriebe, die beim Abschöpfen hinzugezogen werden können. Die Feuerwehr übernimmt dies bei Gefahr in Verzug“, erklären Gruber und Branddirektor Helmut Hager.

Alarmierung über Leitstelle Tirol

Betroffene können, wenn sie aufgrund der Schneemassen auf dem Dach verunsichert sind, die Leitstelle Tirol kontaktieren. Diese entsendet eine/n StatikerIn, die bzw. der die Tragfähigkeit in Zusammenarbeit mit der Berufsfeuerwehr Innsbruck (BFI) prüft. Bei Gefahr in Verzug befreit die Feuerwehr das Dach kostenlos von Schnee. „Wir sind auf die weiteren zu erwartenden Schneefälle vorbereitet. Grundsätzlich ist jede und jeder selbst für die Schneeräumung verantwortlich. Die Berufsfeuerwehr und die Freiwilligen Feuerwehren helfen natürlich, wenn jemand mit seinen eigenen Mitteln und jenen von Dachspenglern und -deckern nicht mehr auskommt“, versichert Hager.

Große Lawinengefahr

Besonders viel Schnee fiel in den vergangenen Tagen entlang der Nordkette – so sind auch zahlreiche Hausdächer in den Stadtteilen Hungerburg, Mühlau und Arzl tief verschneit. Allgemein herrscht große Lawinengefahr (Warnstufe 4), daher sind auch entlang der Nordkette alle Lawinensperren aktiviert. Zudem sind die Arzler und die Umbrüggler Alm aus Sicherheitsgründen vorübergehend geschlossen. „Die Sicherheit der Menschen geht vor. Sobald ein Erkundungsflug möglich ist, werden wir die Lage erneut beurteilen“, erklärt Elmar Rizzoli, Amtsvorstand für Allgemeine Sicherheit.

Schneefreie Wege und Straßen

Im Zentrum Innsbrucks gibt es ein sogenanntes Kernbetreuungsgebiet, innerhalb dessen die Stadt gegen Entgelt die Schneeräumung von Gehwegen übernommen hat. Das Amt für Straßenbetrieb geht nach einer festgelegten Prioritätenliste vor. „Bedarfsgerecht wird je nach Verkehrsbedeutung geräumt und gestreut, Hauptverkehrsadern und Straßen für den öffentlichen Verkehr gehen vor. Wir wissen natürlich, dass bei diesen extremen Schneefällen allen einiges abverlangt wird, deshalb ist die gute Zusammenarbeit mit den Innsbruckerinnen und Innsbruckern umso wichtiger“, erklärt die zuständige Stadträtin Uschi Schwarzl.
Außerhalb dieses Kernbetreuungsgebietes besteht für EigentümerInnen von Liegenschaften die Verpflichtung (gemäß §93 StVO), Gehsteige und -wege entlang ihrer Liegenschaft in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr zu räumen und zu streuen. Dies betrifft auch Haltestellenbereiche. Bei der Räumung privater Flächen darf der Schnee nicht auf die Straße geschaufelt werden.

Ein Straßenverzeichnis des Kernbetreuungsgebiets ist hier zu finden.

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