Tirol vereinfacht Verfahren zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften und Übergangswohnraum
Die Tiroler Landesregierung ändert die Tiroler Bauordnung und schafft somit die Möglichkeit, rasch und unbürokratisch temporäre Betreuungsplätze für Flüchtlinge, aber auch Übergangswohnraum für Betroffene von Katastrophen errichten zu können.
„Mit diesem Schritt macht Tirol einmal mehr vor, wie wir mit der humanitären Herausforderung, die zahlreichen Kriegsflüchtlinge aufzunehmen, umgehen“, spricht sich LH Günther Platter wiederholt für den Tiroler Weg und gegen eine Einmischung des Bundes in der Flüchtlingsunterbringung aus. „Wir gehen in enger Abstimmung mit den Gemeinden weiterhin unseren Tiroler Weg, der sich bewährt hat.“
Vereinfachtes Bauanzeigeverfahren für Landes- und Bundeseinrichtungen
Die Änderungen in der Tiroler Bauordnung gelten ausschließlich für Betreuungseinrichtungen des Landes und Bundes. „Wir werden uns auch weiterhin bemühen, den Schutzsuchenden feste Unterkünfte und eine qualitätsvolle Betreuung zu bieten“, begrüßt Soziallandesrätin Christine Baur die Erleichterungen in der Bauordnung. Statt einer Baubewilligung und einer Bauanzeige braucht es künftig lediglich ein vereinfachtes Bauanzeigeverfahren. „Dabei wird es sich in erster Linie um Container- und Fertigteilbauten handeln. Diese dürfen höchstens fünf Jahre lang betrieben werden. Außerdem darf die Anzahl der Plätze zwei Prozent der Einwohnerzahl einer Gemeinde nicht übersteigen“, erklärt LR Johannes Tratter.
Damit sei gewährleistet, dass es zu keiner Überlastung der Infrastruktur einer Gemeinde kommt. Die Vereinfachungen greifen nicht, wenn durch die Errichtung einer vorübergehenden Unterkunft die Zahl der in einer Gemeinde untergebrachten AsylwerberInnen fünf Prozent der Einwohnerzahl übersteigt. „Abstriche bei der Sicherheit – insbesondere beim Brandschutz – wird es nicht geben“, versichert Tratter.
Schnelle Katastrophenhilfe wird ermöglicht
Auch Katastrophen können zur Folge haben, dass vorübergehend und kurzfristig Übergangswohnraum geschaffen werden muss. „Das vereinfachte Bauanzeigeverfahren gilt deshalb auch für den Katastrophenfall“, so der Wohnbaulandesrat.
Im Zuge der Novellierung der Tiroler Bauordnung wird auch eine EU-Vorgabe umgesetzt. Ab dem Jahr 2017 müssen Neubauten sowie Gebäude, die umfangreich renoviert werden, so ausgestattet sein, dass ein Anschluss an Hochgeschwindigkeitsinternet möglich ist.
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