Fussball
Totale Verwirrung am grünen Rasen

Mit Abstand jubeln lautet die Devise. | Foto: Daniel Schönherr
  • Mit Abstand jubeln lautet die Devise.
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INNSBRUCK. Was darf man, was darf man nicht? Alle Ehrenamtlichen der Vereine sind bei dieser Frage ratlos. Grund: Unklare Vorgaben und Bestimmungen, die unterschiedlichsten Interpretationsraum bieten. Laut ÖFB ist am Sportplatz doch noch einiges erlaubt.

Geisterspiele

Der SK Wilten hat sich auf seinen Heimspieltag mit vier Spielen am Samstag bestens vorbereitet und nach, den damaligen aktuellen Infos, strenge Bestimmungen erlassen. Der Sportverein Innsbruck hat sich entschieden, die Heimspiele seiner Mannschaften als Geisterspiele auszutragen, da der Aufwand für die reguläre Durchführung kaum zu stemmen ist. Jetzt bekommt man den Eindruck, dass doch alles ganz anders ist.

ÖFB-Stellungnahme

In einer aktuellen Stellungnahme des ÖFB heißt es u.a.: "Unseres Erachtens ist auch die Verabreichung von Speisen und Getränken weiter zulässig, zumal der Kantinen- und Vip-Klubbetrieb typischerweise kennzeichnender Bestandteil einer Fußballveranstaltung ist. Eine Ausgabe von Speisen und Getränken aus Imbissständen, auch zur Abholung bzw. Mitnahme, wäre unseres Erachtens erlaubt." Unbestritten ist: "Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz ist jederzeit erforderlich!" Neu ist nunmehr eine Anzeigepflicht von Veranstaltungen bei der zuständigen Behörde. Diese Verpflichtung gilt bis 22. November 2020, 24:00 Uhr, und danach nicht mehr. Die Anzeigepflicht betrifft Bewerbsspiele mit über sechs Zuschauern im geschlossenen Bereich und mit über 12 Zuschauern im Freien; dies sowohl im Erwachsenen- als auch im Nachwuchsbereich.

Heimspiele

Für die auf dem Programm stehenden Heimspiele auf den Innsbrucker Fussballplätzen steht dem Besucher voraussichtlich die eine oder andere Überraschung bevor. Die Devise ist aber sowieso: "Unterstütze Deinen Verein in jeder Lage" und achte auf die AHA-Regeln (Abstand. Hygiene, Atemschutz). In der Regionalliga spielt am Samstag die SVG Reichenau um 14 Uhr gegen den SC Imst. In der Hypo Tirol Liga trifft die Union am Samstag um 16 Uhr auf den SC Kundl und am Montag um 14 Uhr im Nachtrag auf den FC Zirl. Der SVI spielt am Montag um 14 Uhr gegen den SV Zams. In der Gebietsliga West bestreitet die SVG Reichenau 1b am Samstag um 16.45 und am Montag um 15 Uhr ihre Heimspiele. Der SK Wilten spielt am Samstag um 17 Uhr in der Bezirksliga West sein Heimspiel. Im Kerschdorfer Tirol Cup trifft der IAC am Montag um 13.45 Uhr am ASKÖ-Platz auf den FC Natters.

Die ÖFB Aussendung

1. Sportausübung
Im Zusammenhang mit der Sportausübung wurden keine Änderungen vorgenommen, sodass Fußball weiterhin ohne Abstandsregeln und ohne Tragen eines Mund- und Nasenschutzes gespielt werden kann. Dies gilt sowohl für die Sportausübung im Freien als auch in geschlossenen Räumen.
Für Trainer und Betreuer gilt weiterhin während der Sportausübung auf den Mindestabstand zu den Spielern zu achten, sofern nicht Hilfeleistungen erforderlich sind. In geschlossenen Räumen haben die Trainer und Betreuer auch einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Es wären daher auch die Ersatzbänke so auszurichten, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
In den Feuchträumen ist stets der Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. In Kabinen muss zusätzlich ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Daher ist auch bei Besprechungen in den Kabinen ein Mund-Nasen-Schutz erforderlich.
Die Verpflichtung zur Ausarbeitung eines COVID-19-Präventionskonzeptes für die Sportausübung bleibt weiter bestehen.

2. Trainingseinheiten / Bewerbsspiele
Zunächst dürfen wir die Änderungen der Zuschauerzahlen darlegen, die sowohl für Trainingseinheiten als auch für Bewerbsspiele gelten:
Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze (gilt temporär bis 22. November 2020, 24:00 Uhr; danach sind wieder 10 Zuschauer in geschlossenen Räumen und 100 Zuschauer im Freien zulässig)
Im geschlossenen Bereich: max. sechs Personen
Im Freien: max. 12 Personen
Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen
Im geschlossenen Bereich: max. 1.000 Personen
Im Freien: max. 1.500 Personen
Die für die Ausübung des Fußballsports erforderliche Anzahl an Spielern ist ebenso wenig in die Höchstteilnehmerzahl miteinzurechnen, wie Trainer, Betreuer und sonst für die Organisation notwendige Personen.
Bei Veranstaltungen von Hallenturnieren mit mehreren Mannschaften ist eine Durchmischung der Personen zu verhindern.
Im Zuschauerbereich ist – gleich ob zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze vorhanden sind oder nicht – stets ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber Personen die nicht im gemeinsamen Haushalt leben einzuhalten, sowie zu jeder Zeit ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Ausgenommen von der Abstandsregel sind:
Personen die im gemeinsamen Haushalt leben sowie
Personen aus einer gemeinsamen Besuchergruppe
Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz ist jederzeit erforderlich!
Neu ist nunmehr eine Anzeigepflicht von Veranstaltungen bei der zuständigen Behörde. Diese Verpflichtung gilt bis 22. November 2020, 24:00 Uhr, und danach nicht mehr. Die Anzeigepflicht betrifft Bewerbsspiele mit über sechs Zuschauern im geschlossenen Bereich und mit über 12 Zuschauern im Freien; dies sowohl im Erwachsenen- als auch im Nachwuchsbereich! Grundsätzlich sind auch Trainingseinheiten von der Anzeigepflicht umfasst, sofern mehr als die oben genannten Zuschauer anwesend sind. Aufsichtspersonen wie z.B. Eltern sind unseres Erachtens zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufsicht über minderjährige Kinder von Personenhöchstgrenzen ausgenommen und demnach nicht miteinzurechnen. Der Anzeige bei der Behörde ist auch ein Veranstaltungs-Präventionskonzept beizufügen. Wir arbeiten gerade daran, diese Anzeige sämtlicher Veranstaltungen Eurer Vereine automatisiert über das Netzwerk Fußballösterreich zu generieren und Euch zur Verfügung zu stellen. Ihr werdet ab 30.10.2020 die Möglichkeit haben, Eure Veranstaltungen über das System nach Hochladen eines Präventionskonzeptes per Mausklick an die zuständige Behörde anzuzeigen. An der entsprechenden Programmierung des Systems wird gerade gearbeitet. Um Euch auch bei der Erstellung des zu übermittelnden Veranstaltungs-Präventionskonzeptes zu unterstützen, erarbeiten wir gerade wesentliche Eckpunkte und werden Euch dies im Laufe des heutigen Tages noch übermitteln. Bitte ergänzte diese Eckpunkte mit den für Eure Veranstaltungen wesentlichen regionalen und örtlichen Gegebenheiten und ladet dieses dann – sobald technisch möglich – im System hoch!
Für Veranstaltungen über 250 Zuschauer ist weiterhin eine Bewilligungen bei der zuständigen Behörde einzuholen. In diesem Fall ist eine Anzeige selbstverständlich nicht erforderlich.

3. Kantine / VIP
Unseres Erachtens ist auch die Verabreichung von Speisen und Getränken weiter zulässig, zumal der Kantinen- und Vip-Klubbetrieb typischerweise kennzeichnender Bestandteil einer Fußballveranstaltung ist. Wesentlich wäre hier jedoch, dass die Verabreichung von Speisen und Getränken nur an zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen zulässig ist. An einem Tisch dürfen jedoch nur max. 6 Personen Platz nehmen. Von sämtlichen Personen – auch vom Personal in der Kantine – ist stets ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Lediglich auf den Sitzplätzen in der Kantine kann der Mund-Nasen-Schutz abgelegt werden. Umfasst die Kantine mehr als 50 Personen ist ein Covid-Beauftragter zu bestellen. Bei der Organisation des Kantinenbetriebs ist immer zu beachten, dass die Mindestabstände eingehalten werden können. Eine Ausgabe von Speisen und Getränken aus Imbissständen, auch zur Abholung bzw. Mitnahme, wäre unseres Erachtens erlaubt.

Wir dürfen abschließend noch einmal darauf hinweisen, dass unser Überblick nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurde, jedoch rechtlich nicht verbindlich ist. Die finale Entscheidung wird stets von der örtlich zuständigen Behörde getroffen. Wir würden Euch daher dringend empfehlen, im Vorfeld mit den zuständigen Behörden Rücksprache zu halten.
Wir haben uns bemüht, zeitnah einen guten Überblick über die neuen Maßnahmen zu geben, um Euch bestmöglich in dieser schwierigen Situation zu unterstützen.

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