Ab 21. Dezember
Winter-Fahrverbote für den Ausweichverkehr in Tirol

Welche Straßenabschnitte betroffen sind, lesen Sie auf der Homepage www.tirol.gv.at/fahrverbote | Foto: Pixabay
  • Welche Straßenabschnitte betroffen sind, lesen Sie auf der Homepage www.tirol.gv.at/fahrverbote
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TIROL. Ab Samstag, den 21. Dezember gelten auf einigen Straßenabschnitten in Tirol wieder die Wochenend-Fahrverbote. Eine Maßnahme, um zu verhindern, dass der Durchreiseverkehr aufs niederrangige Straßennetz ausweicht.

„Der massive Ausweichverkehr in Verbindung mit ausgeklügelten Navigationsgeräten, die extrem schnell reagieren und Stauumfahrungen vorschlagen, macht Fahrverbote auf ausgewählten Straßen auch im Winter notwendig. Wie schon im Sommer wollen wir damit die Verkehr- und Versorgungssicherheit gewährleisten und gleichzeitig auch unsere Bevölkerung und unsere Gäste entlasten“, erklärt LH Günther Platter die Notwendigkeit, an dieser „Notwehrmaßnahme“ festzuhalten.

Die Fahrverbote betreffen den Durchreiseverkehr in Tirol, nicht aber den Ziel-, Quell und Anrainerverkehr. Das heißt: Alle FahrzeuglenkerInnen, die beispielsweise aufgrund einer Anlieferung oder eines Urlaubs bzw. Ausflugs ein Ziel in den betroffenen Regionen bzw. Ortschaften haben, können dieses regulär anfahren. Die Fahrverbote gelten von 21. Dezember 2019 bis 13. April 2020, jeweils an Samstagen von 7 bis 19 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 17 Uhr auf ausgewählten Straßenabschnitten in den Bezirken Kufstein, Reutte, Schwaz und Innsbruck-Land. Die Flüssigkeit des Verkehrs in den Ortschaften entlang der Transitrouten unterstützen außerdem Dosierampeln wie etwa in Ebbs, Gries am Brenner, Kufstein, Matrei am Brenner und Niederndorf. Bei Verkehrsüberlastung werden diese Ampeln zur Dosierung des Verkehrs aktiviert.

Welche Straßenabschnitte betroffen sind, erfahren Sie unter www.tirol.gv.at/fahrverbote

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