Fahrsicherheit
Winterreifenpflicht auch nach dem 15.4. möglich

Auch nach Ende der situativen Winterreifenpflicht mit 15. 4. sind Winterreifen auf Schnee- und Eisfahrbahn vorgeschrieben. | Foto: ARBÖ
  • Auch nach Ende der situativen Winterreifenpflicht mit 15. 4. sind Winterreifen auf Schnee- und Eisfahrbahn vorgeschrieben.
  • Foto: ARBÖ
  • hochgeladen von Stephanie Kapferer

INNSBRUCK. Pkws dürfen vom 01.11.–15. 4. bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind. Auch nach Ende der situativen Winterreifenpflicht mit 15. 4. sind Winterreifen auf Schnee- und Eisfahrbahn vorgeschrieben.

Auch wenn sich die Frühlingsgefühle im Land schon langsam breit machten, gibt sich der Winter noch nicht geschlagen. Die Wetterprognosen verheißen keine Frühlingstemperaturen, im Gegenteil: Vielerorts fällt dieser Tage noch reichlich Schnee. Das kann bei Autolenkern, die bereits Sommerreifen aufgezogen haben, natürlich zu Problemen führen, wie ARBÖ-Verkehrsjurist Martin Echsel weiß:

„Das Ende der situativen Winterreifenpflicht bedeute nicht automatisch, dass in keinem Fall mehr Winterreifen verwendet werden müssen. Auch außerhalb der vorgeschriebenen Zeit sind dann Winterreifen zu verwenden, wenn auf winterlicher Fahrbahn mit Sommerreifen das sichere Anhalten nicht möglich ist oder der Lenker so langsam unterwegs sein muss, dass eine Verkehrsbehinderung besteht. Darüber hinaus kann mittels Verkehrszeichen oder Verordnung das Befahren von bestimmten Straßenabschnitten mit Winterreifen vorgeschrieben werden.“

Wer auf Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur hohe Strafen, sondern auch Probleme mit der Versicherung. Kommt es bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Verkehrsunfall – der Anhalteweg verlängert sich mit Sommerreifen um das Vier- bis Fünffache - ist es möglich, dass die Haftpflichtversicherung Regressansprüche stellt und die eigene Kaskoversicherung aussteigt.

„Der ARBÖ empfiehlt, bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen auch außerhalb der situativen Winterreifenpflicht nur dann zu fahren, wenn am Fahrzeug Winterreifen montiert sind oder mindestens zwei Schneeketten an den sommerbereiften Antriebsrädern angebracht sind. Letzteres ist aber nur bei einer durchgehend schnee- oder eisbedeckten Fahrbahn zulässig. Und wer noch nicht gewechselt hat, sollte noch zuwarten bis stabile sommerliche Temperaturen gemessen werden“, so Mag. Martin Echsel abschließend.

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:
Christina Holaus (re.), Geigenbauerin aus der Wildschönau, zu Gast bei Redakteur Thomas Geineder im TirolerStimmen-Podcast. | Foto: BB Tirol
2

TirolerStimmen-Podcast
Wie baut man eigentlich eine Geige?

In der 89. Folge ist Christina Holaus, Geigenbauerin aus der Wildschönau, zu Gast und beantwortet die brennendsten Fragen rund um das Thema Geigenbau. Aus welchem Holz werden Geigen gebaut, wie wird man Geigenbauerin und auf was kommt es bei einer Geige an? All das erfährst Du im musikalischen Gespräch. TIROL. "Back to the roots" heißt es für die Geigenbaumeisterin Christina Holaus, wenn sie ihren Schüler*innen in der Geigenbauschule Mittenwald das Geigenbauen beibringt: "Es ist bei mir selber...


Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.