Arbeiterkammer fordert Lärmschutzoffensive
Aufgrund der eng besiedelten Gebirgstälern ist Tirol besonders vom Straßenlärm betroffen. Die Arbeiterkammer Tirol will nun niedrigere Lärmschwellenwerte festlegen.
TIROL. Von Kufstein bis zum Brenner, von Nikolsdorf bis zum Arlberg, vom Außerfern über den Reschen und durch das Oberinntal, Zillertal, Wipp- und Stubaital, Zirlerberg und Seefelder Plateau oder Achental: Der Lärm ist in Tirol ein Dauerthema. Der seit Jahren stetig zunehmende Verkehr auf den Tiroler Straßen ist zudem auch für die Gesundheit der Tiroler Bevölkerung ein großes Thema.
Niedrigere Stellenwerte
Der Tag-Abend-Nachtlärmpegel für den Straßenverkehr liegt derzeit bei 60 dB, für den Flugverkehr bei 65 dB und für den Schienenverkehr bei 70 dB. Zwischen 22 und 6 Uhr ist der Lärmpegel um zehn dB niedriger.
Die WHO zielt auf niedrigere Stellenwerte in der Nacht ab. Eine Senkung von 50 auf 40 dB wird angestrebt. Das Inn- und Wipptal bleiben aufgrund der starken Beeinträchtigung außer Acht.
Lärmschutzoffensive-Offensive-Tirol
„Für die engen Gebirgstäler mit starker Hangbesiedelung und -bewirtschaftung braucht es dringend besondere Schutzmaßnahmen“, betont AK Präsident Erwin Zangerl. „In einem ersten Schritt fordern wir, dass die Systematik zum Ermitteln der Schwellenwerte deutlich überarbeitet wird, damit die Werte künftig auf tatsächlichen Messungen und nachvollziehbaren Daten beruhen statt auf Annahmen!“
Außerdem brachte die AK Tirol zu den „Umgebungslärm-Aktionsplänen 2018“ des Ministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus im Juni fundierte Stellungnahmen ein. Auf Basis der Aktionspläne sollen künftig in jenen Gebieten Maßnahmen für die Bevölkerung gesetzt werden, in denen die festgelegten Schwellenwerte laufend überschritten werden, etwa mit dem Ausweisen von lärmberuhigten Gebieten.
Arbeiterkammer fordert
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Tirol fordert die zuständigen Ministerien und das Land Tirol, die WHO-Guidelines von 50 auf 40 dB für den alpinen Raum festzulegen.
Außerdem sollen Lärmschutzmaßnahmen für Betroffenen künftig auf Basis des „Durchführungsprotokolls Verkehr“ der Alpenkonvention nach dem Verursacherprinzip finanziert werden, also mit den Erlösen der ASFINAG aus Maut, Road-Pricing und Vignetten, aber auch aus den hohen Erlösen des Lkw-Tanktourismus und den hohen Steuereinnahmen aller Verkehrsmittel.
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