Arbeiterkammer
Beschäftigte sollen nicht noch mehr belastet werden

Der Job nimmt bei vielen Beschäftigten immer mehr Zeit in Anspruch | Foto: Pixabay/StartupStockPhotos (Symbolbild)

Die Regierung plant, im Rahmen einer Novelle zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz die täglichen Ruhezeiten nach einem Rufbereitschaftseinsatz zu verkürzen. Für AK Präsident Erwin Zangerl sei diese Maßnahme klar abzulehnen. 

„Die Beschäftigten sind bereits jetzt am Limit, wieviel Arbeitsbelastung sollen sie noch aufgehalst bekommen?“ so Zangerl und fügt hinzu: „Mehr geht nicht, und jede Verschlechterung bei der Arbeitszeit würde nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern auch die der Patientinnen und Patienten gefährden. Dieser Entwurf könnte zu einer weiteren Verdichtung der Arbeitszeiten führen. Übermüdetes und Burn-out-gefährdetes Personal im Gesundheitsbereich bedeutet auch eine Gefährdung der Patientensicherheit. Fehler im Gesundheitsbereich können sehr leicht zum Tod eines Patienten führen. Selbst, wenn eine Einschränkung der Bestimmungen auf die Ärzteschaft erfolgen sollte, gilt es doch, auch die Patienten zu schützen.“

EU-rechtswidrig

Die gesetzliche Regelung einer Rufbereitschaft in Verbindung mit einer Verkürzung der täglichen Ruhezeit (bei Arbeiten während der Rufbereitschaft) auf fünf Stunden bis zum nächsten Dienstantritt. Laut der AK sei eine solche Reglung sogar EU-rechtswidrig.

Die Verlängerung der derzeit befristeten Übergangsregelung, wonach bis Juli 2021 statt der mühsam erkämpften durchschnittlich 48 Arbeitsstunden dauerhaft bis zu 55 Stunden pro Woche möglich sein sollen.

Die AK warnt, dass die Entwürfe zu einer drastischen Verschlechterung der Arbeits- und Rahmenbedingungen, zu weniger Planungssicherheit und damit zu familienfeindlicheren Arbeitszeiten.

„Es sollte vielmehr alles unternommen werden, um die Gesundheitsberufe attraktiver zu machen - davon merkt man bei diesem Entwurf nichts. Das Gegenteil wird eintreten - die anhaltende Personalknappheit wird sich noch verschärfen", so Zangerl abschließend.

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