"Grenzen töten"-Demo
Keine Interventionen durch Bgm. Willi und NR Neßler

Die Aufarbeitung der Vorfälle der "Grenzen töten"-Demo dauert an. | Foto: zvg
  • Die Aufarbeitung der Vorfälle der "Grenzen töten"-Demo dauert an.
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INNSBRUCK. Im Parlament gab es nach der "Grenzen töten"-Demo am 30.Jänner in Innsbruck einige Anfragen. Innenminister Karl Nehammer gibt in seiner Anfragebeantwortung Auskunft über die Telefonate von Bgm. Georg Willi und NR Barbara Neßler mit den Behörden.

Anfrage

Der Abgeordnete zum Nationalrat Hermann Gahr hat am 22. Februar 2021 an Innenminister Karl Nehammer eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vorgehen einer Tiroler Abgeordneten und des Innsbrucker Bürgermeisters nach Demo-Eskalation in Innsbruck“ gerichtet. Jetzt liegen die Antworten des Innenministers vor.

Antworten

Zur Frage 1: Was wurde bei den Telefonaten mit der Polizei von Bürgermeister Georg Willi konkret
besprochen?
Vom behördlichen Einsatzleiter wurde der Ablauf in den wesentlichsten Punkten geschildert, insbesondere die Festnahme einiger Teilnehmer der Demonstration.

Zu den Fragen 2 und 3: Wurde in diesen Telefonaten von Bürgermeister Willi interveniert, damit die
Inhaftierten früher freigelassen werden? Versuchte Bürgermeister Georg Willi mit seinen Anrufen bei der Polizei eine Besserstellung der Inhaftierten zu erreichen?
Nein.

Zu den Fragen 4 und 5: Wie viele Polizeibeamte mussten die Intervention von Bürgermeister Georg Willi bearbeiten? Wie viel Zeit mussten die Polizeibeamten aufwenden, um die Intervention von
Bürgermeister Georg Willi zu bearbeiten?
Es gab zwei Telefonate zwischen dem Bürgermeister der Stadt Innsbruck Georg Willi und der Landespolizeidirektion Tirol. Ein Telefonat wurde durch den Journaldienst des Polizeianhaltezentrums und eines durch den behördlichen Einsatzleiter der Demonstration entgegengenommen. Die Telefonate dauerten jeweils ca. zehn bis 15 Minuten, wobei es sich hier um eine geschätzte Dauer handelt, da keine Aufzeichnungen über diese Gespräche geführt wurden.

Zur Frage 6: Was wurde bei den Telefonaten von Abg. z. NR Barbara Neßler mit der Polizei genau
besprochen?
Vom behördlichen Einsatzleiter wurde lediglich bestätigt, dass es zu Festnahmen gekommen ist und es wurde allgemein Auskunft über gesetzliche Bestimmungen und Maßnahmen bei einer erfolgten Anhaltung erteilt.

Zu den Fragen 7 bis 9: Wie viele Polizeibeamte mussten die Intervention von Abg. z. NR Barbara Neßler bearbeiten? Wie viel Zeit mussten die Polizeibeamten aufwenden, um die Intervention von Abg. z.NR Barbara Neßler zu bearbeiten? Wie oft hat Abg. z. NR Barbara Neßler bei der lnnsbrucker Polizei angerufen?
Es gab insgesamt zwei Telefonate zwischen der Abgeordneten zum Nationalrat Frau Barbara Neßler und der Landespolizeidirektion Tirol. Diese wurden durch den Journaldienst des Polizeianhaltezentrums und den behördlichen Einsatzleiter der Demonstration geführt. Die Telefonate dauerten jeweils ca. zehn bis 15 Minuten, wobei es sich hier um eine geschätzte Dauer handelt, da keine Aufzeichnungen über diese Gespräche geführt wurden.

Zur Frage 10: Versuchte Abg. z. NR Barbara Neßler zu intervenieren, damit die Inhaftierten früher
freigelassen werden?
Nein.

Zur Frage 11: Abg. z. NR Barbara Neßler wird in der Kronen Zeitung zitiert, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, sich hier zu erkundigen. Liegt es Ihrer Meinung nach in der Verantwortung einer Abgeordneten, in einem derartigen Fall zu intervenieren?
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.

Zur Frage 12:  Welche anderen Mandatare haben darüber hinaus in dieser Angelegenheit derartige Interventionsschritte gesetzt?
Der Vizebürgermeister der Stadt Innsbruck Ing. Mag. Anzengruber erkundigte sich über den vorliegenden Sachverhalt. Ihm wurde im selben Rahmen Auskunft erteilt.

Zu den Fragen 13 und 14: Haben Abg. z. NR Barbara Neßler oder Bürgermeister Georg Willi mit Ihnen Kontakt aufgenommen, um für die Inhaftierten zu intervenieren bzw. sich nach der aktuellen
Lage zu erkundigen? Gab es seit dem Zeitpunkt der Inhaftierung der Demo-Teilnehmer einen Austausch mit Abg. z. NR Barbara Neßler, Bürgermeister Georg Willi oder anderen Mandataren der
Grünen-Partei bezüglich der Inhaftierung der Demo-Teilnehmer?
Nein.

Zur Frage 15: Welche Straftaten liegen bereits gegen die 15 inhaftierten Demo-Teilnehmer in Innsbruck vor?
Auf Grund des verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtes auf Datenschutz (§ 1 DSG) bzw. auf Grund der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit (Art. 20 Abs. 3 B-VG) muss ich von einer konkreten Beantwortung dieser Frage Abstand nehmen. Allgemein kann ich jedoch berichten, dass Ermittlungen wegen des Verdachtes des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt geführt werden und Übertretungen nach dem Covid-Maßnahmengesetz, Nichteinhaltung des Abstandes, festgestellt und zur Anzeige gebracht wurden.

Zur Frage 16: In welchem Zusammenhang steht die Brandstiftung auf ein Polizeiauto in Hötting mit
den Teilnehmern der Demo in Innsbruck?
a. Gibt es in diesem Zusammenhang bereits Ermittlungserfolge? Wie ist der aktuelle Stand?
Die diesbezüglichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Zur Frage 17: Welche persönlichen Beziehungen haben Bürgermeister Willi und Abg. z. NR Barbara Neßler zu den Inhaftierten?
Gemäß Art. 52 Bundes-Verfassungsgesetz hat der Nationalrat und der Bundesrat im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle der Vollziehung unter anderem das Recht, Mitglieder der Bundesregierung über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Die persönlichen Beziehungen von Personen des politischen Lebens zu Privatpersonen sind jedenfalls nicht Gegenstand der parlamentarischen Interpellation.

Zu den Fragen 18 bis 20: Ist das Vorgehen von Bürgermeister Georg Willi und Abg. z. NR Barbara Neßler ihrer Meinung nach, gerechtfertigt bzw. Teil der Ausübung ihres politischen Amtes? Ist es ihrer Meinung nach die Aufgabe von Abgeordneten zum Nationalrat, persönlich in Haftanstalten anzurufen, um sich über Inhaftierte zu erkundigen? Ist es ihrer Meinung nach die Aufgabe einer Abgeordneten, sich über den Hergang und die Lage eines Einsatzes Polizeieinsatzes bzw. einer Inhaftierung zu erkundigen?
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen  Interpellationsrechtes.

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