Menschen mit Behinderung
Kritik an Mindestsicherungsplänen auch von der Lebenshilfe Tirol

TIROL. Wie die Bundesregierung bekannt gegeben hat, soll die Mindestsicherung gekürzt werden. Diese Kürzungen treffen auch Menschen mit Behinderung. Bis zu 300 Euro im Monat verlieren Menschen mit Behinderung in Wohngemeinschaften.

Lebenshilfe Tirol kritisiert die Pläne der Bundesregierung

Die Lebenshilfe Tirol appelliert an die Bundesregierung ihre Pläne zur Mindestsicherung noch einmal zu überdenken. „Die Mindestsicherung ist für Menschen mit Behinderungen keine Überbrückung. Sie sind dauerhaft auf sie angewiesen, um Wohnen und Leben zu finanzieren.", so Georg Willeit als Geschäftsführer der Lebenshilfe Tirol. Gerade Menschen mit Behinderung sind dauerhaft auf diese Unterstützung angewiesen. Nur so können sie Wohnen und Leben finanzieren.

Kürzung der Mindestsicherung entspricht nicht der UN-Behindertenrechtskonvention

Österreich ratifizierte bereits 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention. Diese Behindertenrechtskonvention ist ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Darin wird Menschen mit Behinderung die gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben garantiert. Die Pläne der Bundesregierung zur Kürzung der Mindestsicherung für Menschen mit Behinderung widerspricht dieser UN-Behindertenrechtskonvention. Aber auch andere Bevölkerungsgruppen sind von den Kürzungen betroffen.  Neben Menschen mit Behinderungen zählen Kinder und Familien, ältere und geflüchtete Menschen zu den größten Verliererinnen und Verlierern, so Georg Willeit. 

Vergleich Tiroler Mindestsicherung mit den Plänen der Bundesregierung

Gerade Menschen mit Behinderung, die in Wohngemeinschaften leben, erfahren durch die Kürzung der Mindestsicherung schwerwiegende finanzielle Einschnitte. „Das Tiroler Teilhabegesetz forciert mobil vor stationär. Der derzeitige Gesetzesentwurf konterkariert dieses Ziel“, so Georg Willeit.

Die folgenden Berechnungen gehen davon aus, dass

  • der Behindertenbonus in Tirol ausbezahlt wird
  • die bestehenden Höchstsätze beibehalten bleiben, wenn das Bundesgesetz dies ermöglicht.
Vergleich Mindestsicherung alt und neu
Vergleich der Mindestsicherung mit dem Entwurf der Bundesregierung zum Sozialhilfegrundsatzgesetz (Foto: Lebenshilfe Tirol)

Der Vergleich zeigt, dass Menschen mit Behinderungen, die im Rahmen der Behindertenhilfe mobil begleitet werden, im besten Fall inklusive dem Behindertenbonus gleich viel für den Lebensunterhalt bekommen wie bisher. So kommt es zu Verschlechterungen von rund € 200,-- je Person in einer 2er-Wohngemeinschaft bzw. rund € 300,-- in einer 3er-Wohngemeinschaft.

Stellungnahme der Lebenshilfe Tirol

Die Lebenshilfe Tirol hat ihre Stellungnahme zum Ministerialentwurf an der zuständigen Stelle eingereicht: www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/SNME/SNME_03662/index.shtml
Weiters schließt sich die Lebenshilfe Tirol auch der Stellungnahme der Lebenshilfe Österreich und des Bündnisses gegen Armut und Wohnungsnot an. Das Bündnis gegen Armut und Wohnungsnot (www.buendnis-tirol.at) ist ein Zusammenschluss von über 300 Einrichtungen, Institutionen und Dachverbänden in Tirol.

Zum Download: Stellungnahme der Lebenshilfe Tirol zum Entwurf des Sozialhilfegrundgesetzes (dieses soll die Mindestsicherung ersetzen und Bedeutet Kürzungen für Menschen mit Behinderung)

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