Ab Montag
Pendeln zwischen den Bundesländern für SchülerInnen möglich

Bei der Ausreise aus Tirol muss ein negatives Testergebnis vorgewiesen werden, das nicht älter als 48 Stunden ist. | Foto:  ÖBB/Eisenberger
  • Bei der Ausreise aus Tirol muss ein negatives Testergebnis vorgewiesen werden, das nicht älter als 48 Stunden ist.
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TIROL. Wegen der aktuellen Rechtslage befinden sich Schülerinnen und Schüler, die außerhalb Tirols wohnen, momentan im Distance Learning. In den umliegenden Bundesländern wurden umgekehrt ähnliche Regelungen getroffen. Von den gesetzten Maßnahmen sind hauptsächlich SchülerInnen betroffen. Ab dem 22. Februar ändert sich jedoch die Situation.

Pendeln wieder zulässig

Mit Start der kommenden Woche ist das Pendeln für die SchülerInnen wieder zulässig, auch wenn die Maßnahmen für Tirol verlängert werden sollten. „Wir konnten beim Bildungsministerium ein Einlenken bewirken, sodass die Schülerinnen und Schüler nicht übermäßig belastet werden“, zeigt sich die zuständige Tiroler Bildungslandesrätin Beate Palfrader erfreut.

Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein

Sollte im Fall der Fälle die Verordnung der Testpflicht für Ausreisende aus Tirol fortgeführt werden, können die Schülerinnen und Schüler trotzdem die Schule weiterhin besuchen. Das ist jedoch nur möglich, wenn sie bei der Ausreise ein negatives Testergebnis vorweisen können, das nicht älter als 48 Stunden ist.

Kostenlose Testmöglichkeiten

„Wir konnten ebenfalls erwirken, dass sich auswärtige Schülerinnen und Schüler in Tirol kostenlos testen lassen können, wenn sie die Adresse der Schule oder des Internats bei der Anmeldung angeben, falls die Verordnung für Tirol über den 21. Februar bestehen bleibt“, betonte LRin Palfrader abschließend.

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