PRIIP-Vollzugsgesetz - keine Informationspflicht für Zukunftsvorsorge
Beim PRIIP-Vollzugsgesetz der Schwarz-Blauen-Regierung sind Altersorsorgeprodukte, wie prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge, Pensionszusatzversicherungen und Verträge zur Zukunftssicherung von einer Informationspflicht ausgenommen.
TIROL. Anfang März wurde die Vorlage für ein PRIIP-Vollzugsgesetz von der Bundesregierung beschlossen. Dadurch soll die Durchführung der PRIIPS-Verordnung der EU geregelt werden. Jedoch fehle es diesem Gesetz an Sicherheit, Transparenz, Vertrauen und Verlässlichkeit, so Nationalratsabgeordnete Selma Yildirim.
Worum geht es beim Priip-Vollzugsgesetz?
PRIIPs sind Kleinanleger- und Versicherungs-Anlageprodukte. Die PRIIP-Verordnung der EU besagt nun, dass vor dem Verkauf solcher Anlageprodukte den Interessierten Dokumente mit Kurzinformationen übergeben werden müssen. Weites ist in der Verordnung auch die Gestaltung der Dokumente geregelt. Jedoch bleiben in dieser Verordnung noch Fragen offen - diese offenen Fragen sollen nun durch das PRIIP-Vollzugsgesetz der Bundesregierung geregelt werden. Jedoch gibt es Kritik an diesem Vollzugsgesetz. So würden diesem Gesetz Sicherheit, Transparenz, Vertrauen und Verlässlichkeit fehlen, so Nationalratsabgeordnete Selma Yildirim.
Gesetz als Grundlage für verständliche Information
Das Gesetz ist die Grundlage für eine verpflichtende, einfache und verständliche Information von VerbraucherInnen im Zusammenhang mit allen Spar- und Anlageprodukten. Hierzu zählen beispielsweise die Altersvorsorgeprodukte wie prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge, Pensionszusatzversicherungen und Verträge zur Zukunftssicherung. Aber gerade die seien von Informationspflicht ausgenommen. Die Bundesregierung bewertet diese Altersvorsorgeprojekte nicht als PRIIPS-Anlage bzw. Versicherungsanlageprodukt.
Kritik am PRIIP-Vollzugsgesetz
„Finanzprodukte sind komplex und es geht hier um Menschen, die nicht tagtäglich in der Lage sind, Aktienkurse zu studieren. Um Menschen, die jeden Monat einen Betrag von ihrem Lohn absparen, damit sie in der Pension einen kleinen Polster haben. Daher braucht es verpflichtende Warnhinweise in einfach formulierten und leicht vergleichbaren Informationsblättern für alle Finanzprodukte bereits beim Erstgespräch“, so Selma Yildirim. Bereits in der Bundesarbeitskammer und dem ÖGB wurde während des Begutachtungsverfahrens eine bessere Regelung angeregt.
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