Kurzzeitvermietungen
Rahmenbedingungen fixiert, Verdachtsmeldung bleibt heißes Thema

Die Stadt sagt der illegalen Kurzzeitvermietung den Kampf an. | Foto: Pixabay
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Im Vorgehen gegen illegale Kurzzeitvermietungen in der Landeshauptstadt sind sich die Parteien einig. Nur in Detailfragen gibt es Auffassungsunterschiede. In einem gemeinsamen Pressegespräch wurden die Rahmenbedingungen präsentiert. Klare Botschaft: städtische Mietwohnungen dürfen nicht auf Plattformen (und wo anders auch nicht) angeboten werden. Das Thema Online-Verdachtsmeldung bleibt spannend.

INNSBRUCK. Das Thema Kurzzeitvermietung von Wohnraum beschäftigt die Innsbrucker Stadtpolitik seit Februar 2019 intensiv. Eine Arbeitsgruppe (AG) zusammengesetzt aus TeilnehmerInnen der im Innsbrucker Stadtsenat vertretenen Fraktionen (Grüne, FPÖ, ÖVP, SPÖ und Für Innsbruck (FI)), hat sich intensiv mit dem Thema befasst. Im heurigen Frühjahr wurde zusätzlich magistratsintern eine Task-Force bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedener städtischer Dienststellen eingesetzt.

Prozessablauf

Dem gesetzlichen Auftrag folgend und um aktiv nach illegal, touristisch, kurzzeitvermieteten und zweckentfremdeten Wohnungen zu suchen, hat die Stadt Innsbruck als erste österreichische Kommune einen geordneten Ablauf entwickelt, womit der illegalen Vermietung von Wohnraum Einhalt geboten werden soll. Bearbeitet und betreut wird das Thema von mehreren Dienststellen im Stadtmagistrat Innsbruck, allen voran vom Referat Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) sowie dem Gewerbereferat. Bei zweckwidriger Vermietung werden innerhalb des Stadtmagistrats Verfahren eingeleitet, welche bei Erhärtung des Verdachts in Strafzahlungen münden können. „Um Daten von nur kurzzeitig vermieteten Wohnräumen im Stadtgebiet zu erhalten, wurde ein einjähriger Vertrag mit der Firma Destilytics GmbH abgeschlossen. Die Vereinbarung beinhaltet die monatliche Lieferung von 25 Verdachtsmeldungen inklusive Anzeigedaten. Die Zusammenarbeit läuft vorerst ein Jahr, danach wird evaluiert“, führt die Leiterin der Magistratsdirektion Andrea Schwaighofer.

Online-Verdachtsmeldung bei illegaler Vermietung, BezirksBlätter Innsbruck Artikel

Große Zustimmung

„Die ins Leben gerufene Task-Force ‚Airbnb‘ wird die illegale Vermietung von Wohnungen unter städtischer Vergabe hintanhalten“, argumentiert Vizebürgermeister Markus Lassenberger. „Auch den für die Beherbergungsbranche massiven Wettbewerbsnachteilen – da sich die Betriebe im Gegensatz zu unrechtmäßiger Airbnb Vermietung an Gesetze, Verordnungen und Vorschriften halten – wird mit der Task-Force ‚Airbnb‘ der Kampf angesagt“, so der für Sicherheit und Tourismus zuständige Vizebürgermeister Johannes Anzengruber. „Der auf breiter politischer Basis getragene Beschluss zur Einsetzung der Task-Force ‚Airbnb‘ und der Gemeinderatsbeschluss zur Vermeidung von ungesetzlichen Vermietungen wird die Schaffung von leistbarem Wohnraum in Innsbruck massiv unterstützen“, ist sich Stadträtin Christine Oppitz-Plörer sicher. „Die Stadt Innsbruck geht hier neue Wege und ich freue mich, dass durch die Diskussionen in der AG eine derart breite politische Rückendeckung für das Vorgehen erzielt werden konnte“, hebt die Leiterin der AG Kurzzeitvermietung Gemeinderätin Marcela Duftner hervor. „Dies ist ein erster wichtiger Schritt zur Eindämmung von Kurzzeitvermietungen, nun müssen alle gesetzlichen Hebel genützt werden, um die Task-Force möglichst schlagkräftig zu machen“, betont Gemeinderat Benjamin Plach.

Die Arbeitsgruppe Kurzzeitvermietung von Wohnraum (v.l.): Vizebürgermeister Markus Lassenberger, GR Benjamin Plach, GRin Marcela Duftner (Leitung AG Kurzzeitvermietung), Vizebürgermeister Johannes Anzengruber, Stadträtin Christine Oppitz-Plörer und Andrea Schwaighofer (Leiterin der Magistratsdirektion) | Foto: IKM
  • Die Arbeitsgruppe Kurzzeitvermietung von Wohnraum (v.l.): Vizebürgermeister Markus Lassenberger, GR Benjamin Plach, GRin Marcela Duftner (Leitung AG Kurzzeitvermietung), Vizebürgermeister Johannes Anzengruber, Stadträtin Christine Oppitz-Plörer und Andrea Schwaighofer (Leiterin der Magistratsdirektion)
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Anlaufstelle

Nicht selten kommt es vor, dass das Thema illegale Vermietung mit Lärmbelästigungen oder Ähnlichem zusammenhängt und Privatpersonen ihren Verdacht an die Behörde melden möchten. Damit dies in Zukunft strukturiert abläuft, steht ab sofort ein Online-Formular unter bit.ly/Formular_Online-Verdachtsmeldung zur Verfügung. Zudem kann man sich via gwr@innsbruck.gv.at direkt an das GWR-Team wenden.

Verdachtsmeldung

Seit wenigen Wochen besteht die Möglichkeit mit einem Online-Formular eine Verdachtsmeldung über die illegale Vermietung einer Wohnung zu melden. Entweder personalisiert oder anonym. Rund 40 Meldungen sollen bisher eingegangen sein, wobei die Qualität dazu recht unterschiedlich ist. Bereits beim kommenden Gemeinderat am 22.6. wird das Thema im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung stehen. GR Gerald Depaoli hat bereits einen dringenden Antrag auf "Entfernung" der Online-Verdachtsmeldung angekündigt. Viele offene rechtlichen Fragen stehen derzeit im Raum. Auch andere Fraktionen des Gemeinderates stehen der Onlinevariante äußerst kritisch gegenüber.

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Die Arbeitsgruppe Kurzzeitvermietung von Wohnraum (v.l.): Vizebürgermeister Markus Lassenberger, GR Benjamin Plach, GRin Marcela Duftner (Leitung AG Kurzzeitvermietung), Vizebürgermeister Johannes Anzengruber, Stadträtin Christine Oppitz-Plörer und Andrea Schwaighofer (Leiterin der Magistratsdirektion) | Foto: IKM
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