Aufsichtsbehörde
Sondergemeinderat zum Doppelbudget muss durchgeführt werden und Moped-Aufreger

Bürgermeister Georg Willi muss den Sondergemeinderat zum Doppelbudget durchführen. | Foto: Weiskopf
  • Bürgermeister Georg Willi muss den Sondergemeinderat zum Doppelbudget durchführen.
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INNSBRUCK. Eine rasche Entscheidung gab es von der Landesaufsichtsbehörde zum strittigen Thema Doppelbudget. Kein Verständnis gibt es für die "Moped-Aufregung": "Wir stärken in Innsbruck nicht den Radverkehr durch bessere Fahrrad-Infrastruktur, damit dann Mopeds diese Fahrradabstellplätze blockieren." 

Entscheidung

Die Gemeindeabteilung beim Amt der Tiroler Landesregierung hat die Aufsichtsbeschwerde, die von den Fraktionen ÖVP, FI und SPÖ gemeinsam am Freitag eingebracht wurde, beantwortet. Darin kommt die Gemeindeaufsicht zum Schluss, dass die A-limine-Zurückweisung des Antrags auf „Erstellung eines Doppelbudgets für die Jahre 2022 & 2023“ durch Bürgermeister Georg Willi in der Gemeinderatssitzung am letzten Donnerstag nicht rechtmäßig war. In ihrer Stellungnahme verpflichtet die Gemeindeabteilung den Bürgermeister außerdem, umgehend eine weitere Sondergemeinderatssitzung einzuberufen, um die abgebrochene Sitzung mit der Debatte über die Erstellung eines Doppelbudgets nun ordnungsgemäß durchführen zu können.

Unrechtmäßigkeit

Die drei Klubobleute KO GR Christoph Appler, KO GR Helmut Buchacher und KO GR Mag. Lucas Krackl sehen sich durch diese klare Entscheidung in ihrer rechtlichen Position voll inhaltlich bestätigt. Damit ist auch festgestellt, dass das Verhalten des Bürgermeisters eindeutig unrechtmäßig war. Mit der klaren Entscheidung ist nun auch der Weg für eine inhaltliche Diskussion frei. Geklärt werden soll, ob die Erstellung eines sogenannten Doppelbudgets -sprich die Erstellung von zwei Jahresvoranschlägen- für die Jahre 2022 und 2023 eine Mehrheit des Gemeinderates findet. Dieser inhaltlichen Diskussion wollte sich Bgm. Georg Willi - aus welchen Gründen auch immer - nicht stellen und hat sich damit selbst die rote Karte des Landes eingehandelt. "Wir werden jedenfalls alles dazu beitragen, dass unsere Stadt auf stabilen finanziellen und demokratischen Beinen steht und gehen davon aus, dass auch Bgm. Willi das nun so akzeptieren und die Aufträge der Aufsichtsbehörde umgehend vollziehen wird. Es soll gemeinsam im Sinne der Stadt gearbeitet werden, dazu laden wir den Bürgermeister ein" erklären die Parteienvertreter unisono.

Stellungnahme

Im Schreiben der Landesaufsichtsbehörde wird u. a. festgehalten: "Die Klubobleute der Innsbrucker Gemeinderatsfraktionen SPÖ, Für Innsbruck und Innsbrucker Volkspartei haben am 16. Juli 2021 eine als Aufsichtsbeschwerde bezeichneten Eingabe gemäß § 75 Abs. 1 Innsbrucker Stadtrecht bei der Landesregierung als Aufsichtsbehörde eingebracht.Die Beschwerdeführer begehrten Aufklärung über folgende Frage an das Land Tirol, als Aufsichtsbehörde:
„Ist die Beschlussfassung über zwei Voranschläge für die zwei folgenden Finanzjahre durch den Gemeinderat gemäß den Bestimmungen des Innsbrucker Stadtrechts - und allfälligen weiteren vom Sachverhalt berührten Gesetzen - möglich?“
Weiters wurde von der Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck am 19. Juli 2021 eine Sachverhaltsdarstellung zur Zurückweisung des „Antrag zur Erstellung eines Doppelbudgets 2022/2023“ in der Gemeinderatssitzung vom 15.07.2021 eingebracht. Ebenso hat auch die Gemeinderatsfraktion FPÖ Rudi Federspiel am 19. Juli 2021 eine Anzeige eines Sachverhalts gem. § 75 Abs. 1 des Stadtrechts der Landeshauptstadt Innsbruck ein Beschwerdebegehren eingebracht."

Ergebnisse

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist es rechtlich möglich, dass vom Gemeinderat der Stadt Innsbruck zeitgleich mit dem Voranschlag für das Finanzjahr 2022 auch der Voranschlag für das Finanzjahr 2023 beschlossen wird.Da ein darauf gerichteter Antrag von Mitgliedern des Gemeinderates nicht rechtswidrig ist, hätte der Bürgermeister in der von ihm aufgrund des Antrages nach § 20 Abs. 1 Innsbrucker Stadtrecht ordnungsgemäß für 15.7.2021 einberufenen Sitzung den Tagesordnungspunkt ,,1. Erstellung eines Doppelbudgets für die Jahre 2022 & 2023" auch in Behandlung nehmen müssen.Dies ist in einer neuerlich einzuberufenden Sitzung umgehend nachzuholen.


Moped-Aufregung

Die wachsende Aufregung um Moped-Parkmöglichkeiten können die Innsbrucker Grünen nicht nachvollziehen. „Wir arbeiten im Sinne eines Innsbrucker Beitrags im Kampf gegen die Klimakrise gerade daran, nicht-motorisierten und öffentlichen Personenverkehr zu fördern. Für Mopeds gebe es bereits zahlreiche Abstellmöglichkeiten in der Stadt – nämlich überall dort, wo PKW in Kurzparkzonen parken dürfen – und das sogar gratis“, erläutert Klubobfrau Janine Bex in einer Aussendung. Darüber hinaus gebe es an manchen Stellen, etwa vor Schulen, ausgewiesene Stellplätze nur für einspurige Fahrzeuge im öffentlichen Parkraum. Damit ist laut den Innsbrucker Grünen der Moped-Förderung genüge getan und es gelte auch, Moped-Fahrerinnen und -fahrer die Grenzen aufzuzeigen. „Viele Fahrradfahrerinnen und -fahrer ärgern sich, wenn für Fahrräder gebaute Abstellplätze von Mopeds verparkt werden. Wir stärken in Innsbruck nicht den Radverkehr durch bessere Fahrrad-Infrastruktur, damit dann Mopeds diese Fahrradabstellplätze blockieren. Denn gegenseitige Rücksichtnahme zählt auch für diesen Bereich im Straßenverkehr."

Ergebnisse:
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist es rechtlich möglich, dass vom Gemeinderat der Stadt Innsbruck zeitgleich mit dem Voranschlag für das Finanzjahr 2022 auch der Voranschlag für das Finanzjahr 2023 beschlossen wird.Da ein darauf gerichteter Antrag von Mitgliedern des Gemeinderates nicht rechtswidrig ist, hätte der Bürgermeister in der von ihm aufgrund des Antrages nach § 20 Abs. 1 Innsbrucker Stadtrecht ordnungsgemäß für 15.7.2021 einberufenen Sitzung den Tagesordnungspunkt ,,1. Erstellung eines Doppelbudgets für die Jahre 2022 & 2023" auch in Behandlung nehmen müssen4.
Dies ist in einer neuerlich einzuberufenden Sitzung umgehend nachzuholen. Die Klubobleute der Innsbrucker Gemeinderatsfraktionen SPÖ, Für Innsbruck und Innsbrucker Volkspartei haben am 16. Juli 2021 eine als Aufsichtsbeschwerde bezeichneten Eingabe gemäß § 75 Abs. 1 Innsbrucker Stadtrecht bei der Landesregierung als Aufsichtsbehörde eingebracht. Die Beschwerdeführer begehrten Aufklärung über folgende Frage an das Land Tirol, als Aufsichtsbehörde: „Ist die Beschlussfassung über zwei Voranschläge für die zwei folgenden Finanzjahre durch den Gemeinderat gemäß den Bestimmungen des Innsbrucker Stadtrechts - und allfälligen weiteren vom Sachverhalt berührten Gesetzen - möglich?“ Weiters wurde von der Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck am 19. Juli 2021 eine Sachverhaltsdarstellung zur Zurückweisung des „Antrag zur Erstellung eines Doppelbudgets 2022/2023“ in der Gemeinderatssitzung vom 15.07.2021 eingebracht. 
 Ebenso hat auch die Gemeinderatsfraktion FPÖ Rudi Federspiel am 19. Juli 2021 eine Anzeige eines Sachverhalts gem. § 75 Abs. 1 des Stadtrechts der Landeshauptstadt Innsbruck mit folgendem Beschwerdebegehren eingebracht:

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