Gastgarten-Causa
StRin Oppitz-Plörer zum Rücktritt aufgefordert

StR Christine Oppitz-Plörer wird zum Rücktritt aufgefordert. Ein Gastgarten in der Altstadt hat politischen Zündstoff. | Foto: Foto: Groder
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INNSBRUCK. Die Gastgarten-Causa in der Altstadt hat enormen politischen Zündstoff. Das Stadtblatt hat über eine "situationselastische" Genehmigung eines Gastgartens berichtet. Jetzt fordert der betroffene Mieter den Rücktritt von Stadträtin Christine Oppitz-Plörer, die Freiheitlichen wollen volle Aufklärung und das Gerechte Innsbruck spricht von einer Wirtschaftspolitik für Privilegierte. Die Hotelbetreiber haben eine Stellungnahme abgegeben.

Die Ausgangslage

Die Genehmigung für Gastgärten ist in Innsbruck klar geregelt. Auf sechs Seiten werden alle relevanten Punkte in der Gastgartenrichtlinien der Stadt Innsbruck vom 16.01.2019 angeführt. In der Herzog-Friedrich-Straße 31 soll die Richtlinie individuell an die Wünsche des Gastronomen angepasst werden. Das Thema kommt auch in den Gemeinderat: "Altstadthotel Weisses Kreuz GmbH: Zusage Grundüberlassung für die Dauer von längstens vier Gastgartensaisonen (2021 - 2024) für das Hotel Weißes Kreuz, Herzog-Friedrich-Straße 31 (gemäß § 29 Abs. 7 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975)". Stadträtin Christine Oppitz-Plörer erklärt dazu auf die Stadtblatt-Anfrage: "Es handelt sich in diesem Fall meines Wissens um eine einzigartige Situation in der Stadt, weil der künftige Gastgartenbetreiber und der Hotelbetreiber als auch der Eigentümer des Geschäftslokals identisch sind. Die üblichen Rahmenbedingungen für die Genehmigung seitens der städtischen Grundflächen sind für alle Gastgartenbetreiber gleich; hier geht es nur darum, dass der derzeitige Onlinehandel im Parterre vorerst keinen Einspruch bzw. Verunmöglichung des größeren Gastgartens herbeiführen könnte. Wir unterstützen jedenfalls den größeren Gastgarten!"

Volle Aufklärung

Innsbrucks Freiheitliche wollen vollkommene Transparenz und alle Informationen rund um die Genehmigung des Gastgartens in der Herzog-Friedrich-Straße 31. FPÖ-Vizebürgermeister Markus Lassenberger: „Ein Aushebeln der bisher streng umgesetzten Gastgartenrichtlinie für einen Unternehmer kommt für uns nicht in Frage.“ Vollste Unterstützung erhält er dabei von Christian Huber von der Freiheitlichen Wirtschaft Tirol. „Die Gleichbehandlung der Gastronomieunternehmer in dieser Frage war bisher immer eine Selbstverständlichkeit.“ Der Gastgarten vor dem Haus Herzog-Friedrich-Straße 31 werde daher im kommenden Gemeinderat eine Rolle spielen. Auf die Tagesordnung kam dieser aufgrund eines Minderheitenvotums der Freiheitlichen im Stadtsenat, um Ungereimtheiten allen Gemeinderäten zugänglich zu machen. Auf der Tagesordnung steht: „Altstadthotel Weisses Kreuz GmbH: Zusage Grundüberlassung für die Dauer von längstens vier Gastgartensaisonen (2021 - 2024) für das Hotel Weißes Kreuz, Herzog-Friedrich-Straße 31“.

Offene Fragen

Für Lassenberger und Huber gibt es dabei einige offene Fragen. „In der Gastgartenrichtlinie ist klar geregelt, dass bei einem Erstansuchen die Genehmigung für ein Jahr erteilt wird. Warum soll in diesem Fall nicht nur eine Ausnahme, sondern vorab die Bewilligung auf vier Jahre erteilt werden?“, zeigt sich Lassenberger verwundert. „Wir haben viele Gastronomen in Sachen Gastgartengenehmigung begleitet und dabei auf die bestehenden Regelungen in der Richtlinie verwiesen“, merkt Huber an: „Warum diese Bestimmung urplötzlich eine ‚Kannbestimmung‘ sein sollte, ist mir unerklärlich.“

Die Rechte des Mieters

Volle Aufklärung fordern Lassenberger und Huber aber auch in der Angelegenheit des Geschäftslokals der Firma Einwaller im selbigen Gebäude, welches seit Monaten als Depot für den Onlinehandel des Unternehmens dient, im Juli aber wieder als normales Modegeschäft für Kundinnen und Kunden genützt werden soll: „Problematisch ist, dass der Geschäftslokalbetreiber, die Firma Einwaller, nun – laut dem vorliegenden Antrag im Innsbrucker Gemeinderat - überhaupt kein Einspruchsrecht gegen den Gastgarten haben soll, entgegen den Bestimmungen der aktuellen Gastgartenverordnung, welche ein Einspruchsrecht vorsieht“, so Lassenberger, der anfügt: „Überdies hat der Stadtsenat den Gastgartenwerber, Altstadthotel Weisses Kreuz GmbH, bereits mit den Gegenstimmen der FPÖ den größeren Gastgarten genehmigt obwohl die Zustimmung des Geschäftslokalbetreibers fehlte. “ Die freiheitlichen Wirtschaftsvertreter unter Obmann Winfried Vescoli sind darüber mehr als verwundert. „In der Richtlinie wird klar vorgegeben: Es bedarf der Zustimmung, der allenfalls sonst noch betroffenen Unternehmer vor dessen Haus bzw. Geschäft der Gastgarten eingerichtet werden soll. Ein Onlinehandel ist hier nicht als Ausschlussgrund angeführt.“

Mode Einwaller will nach Ende der Baustelle den Shop wieder eröffnen und widerspricht somit Oppitz-Plörer: "der derzeitige Onlinehandel". | Foto: Einwaller
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Vollkommene Transparenz

Vizebürgermeister Lassenberger kündigt für den bevorstehenden Gemeinderat nicht nur detaillierte Fragen zur Gastgarten-Causa an, sondern fordert von Bürgermeister Georg Willi und der zuständigen Stadträtin Mag. Christine Oppitz-Plörer vollkommene Transparenz in diesem Fall. „Individuelle Lösungen in Wirtschaftsfragen sind gut und recht, eine unangemessene Bevorzugung wird aber von unserer Seite aus nicht unterstützt.“

Wirtschaftspolitik für Privilegierte

„Die Gastgartenrichtlinien der Stadt Innsbruck sieht keine Ausnahmen für möglicherweise Privilegierte vor, und deshalb darf es auch keine Ausnahmen für die Altstadthotel Weisses Kreuz GmbH geben,“ stellt GR Gerald Depaoli vom Gerechten Innsbruck eindeutig klar. „Dass sich ausgerechnet der Eigentümer der Altstadthotel Weisses Kreuz GmbH und gleichzeitig Obmann des Innenstadtvereins Ausnahmen für die Errichtung seines Gastgartens erhofft, gleichzeitig aber die Bedenken seines eigenen Mieters, einem erfolgreichen Innsbrucker Innenstadtkaufmann, vermeintlich nicht interessieren, sobald es sich um seine eigene Interessen handelt, hat einen schalen Beigeschmack. Ehrliche Interessensvertretung sieht auf alle Fälle anders aus,“ so Gemeinderat Gerald Depaoli.

Privilegien-Antrag

"Das Gerechte Innsbruck wird daher diesem „Privilegien-Antrag“ für möglich-erweise Privilegierte beim kommenden Gemeinderat nicht zustimmen. Eine Wirtschaftspolitik für Privilegierte wird es mit dem Gerechten Innsbruck garantiert nicht geben. Egal um wen es sich handelt, und wenn es der oftmals symbolhaft zitierte Kaiser von China ist!“, sagt GR Gerald Depaoli.

Das sagen die Mieter

In einem Mail an die Innsbrucker Gemeinderäte informieren Josef und Barbara Einwaller über die Situation: "Unser Vermieter und Besitzer vom Hotel Weisses Kreuz hat einen großen Gastgarten über 2 Laubenbögen vor unserem Geschäft im Erdgeschoss bei der Stadt beantragt. Die Stadt würde diesen sogar, ohne sich an die eigenen Gastgartenrichtlinien zu halten, sofort für insgesamt 4 Jahre genehmigen, was im Stadtsenat zum Glück verhindert wurde. Wir, als Mieter des Geschäftes im Erdgeschoß in diesem Hotel, wurden bis heute nicht dazu befragt bzw. wurde unser Einverständnis lt. Gastgartenrichtlinie nicht eingeholt!"

Neues Geschäft

Josef und Barbara Einwaller schreiben weiter: "Seit Feber 2020 mussten wir unser Geschäft wegen der unangekündigten und unzumutbaren Hotel-Großbaustelle unseres Vermieters  vorübergehend - mittlerweile 16 Monate - schließen und 2 Mitarbeiterinnen kündigen. Die Hotel-Baustelle hat statt 7 Monate über 1 Jahr gedauert und seit Jänner 2021 ist gleichzeitig noch die IKB-Baustelle dazu gekommen! Wir haben während der gesamten Hotel-Baustellenzeit Miete für das Geschäftslokal bezahlt und es war immer unser Plan, sofort nach Ende der Hotel- bzw. IKB-Baustelle unser Modegeschäft wieder zu öffnen. Nach Beendigung der IKB-Baustelle, wird unser Geschäft somit am 01.07.2021 wieder geöffnet!"

Rücktrittsaufforderung

"Die Aussage von Frau Stadträtin Oppitz-Plörer ist eine Frechheit. Wir wurden nie befragt, ob und wann wir unser Geschäft wieder öffnen. Wir fordern den Gemeinderat hiermit auf, dem Antrag nächste Woche nicht zuzustimmen und diese Freunderlwirtschaft endlich zu beenden und fordern den Rücktritt von Wirtschafts-Stadträtin Oppitz-Plörer!", halten Josef und Barbara Einwaller abschließend fest.

Die Regeln

Eine Genehmigung zur Aufstellung eines Gastgartens wird (nur nach positiver Vorprüfung durch die zuständigen Fachdienststellen und vorbehaltlich, dass der Antrag im Stadtsenat angenommen wird), erteilt, wenn "a) die Zustimmung des Geschäftsinhabers bzw. des Hauseigentümers, sowie der allenfalls sonst noch betroffenen Unternehmer vor dessen Haus bzw. Geschäft der Gastgarten eingerichtet werden soll, vorliegt. Die Zustimmung des betroffenen Unternehmers oder Geschäftsinhabers wird auch eingeholt, wenn zwischen dem Haus und der Gastgartenfläche ein Laubengang besteht. b) Außerdem darf der Gastgarten nur vor dem Haus (von Hauskante zu Hauskante), in dem sich das Gastronomielokal befindet, aufgestellt werden." Weiters wird festgehalten: "Alle Verträge werden einheitlich zuerst für ein Jahr (bei Erstansuchen), dann für max. drei Jahre (Verlängerungen) abgeschlossen."

Stellungnahme Hotelbetreiber

In einem Mail bezieht die Hotelbetreiber Stellung: "Wir können nicht erkennen, was verwerflich daran ist, vor dem eigenen Haus einen Gastgarten zu beantragen. Ja wir haben das getan und haben gute Argumente für diese Beantragung
1. Als Eigentümer wollen wir den Gastgarten selber betreiben
2. Warum soll ein Mieter besser gestellt werden wie der Eigentümer. Im Mietvertrag findet sich kein Passus, der uns eine Beantragung untersagen würde
3. Ein Gastgarten vor einem Geschäft – wo ja ein Laubengang dazwischen ist, muss kein Nachteil für ein Handelsgeschäft sein. Dafür gibt es keinerlei objektive Beweise. Ganz im Gegenteil, es ist ein weiterer Betrieb, der Kommunalsteuer bezahlt."

Keine Privilegien

Im Mail wird fortgesetzt: "Die Familie Einwaller argumentiert immer wieder mit „Freunderlwirtschaft“, wenn sie Dinge anders sieht als z.B. diese Beantragung. Niemand will Privilegien, mit Ausnahme der Familie Einwaller, die eine sehr einseitige Sichtweise zu entwickeln scheint, denn für ihre Interessen werden alle Mittel genutzt. Dass unsere Baustelle mit Unannehmlichkeiten verbunden war bedauern wir, erlauben uns aber festzustellen, dass sämtliche Verfahren, die gegen uns angestrebt wurden zu unseren Gunsten ausgegangen sind. Es handelt sich um rechtsstaatliche Entscheidungen, die auch bei Beeinspruchungen gezeigt haben, dass die Vorgehensweise rechtens war. Dass einzelne Politiker durch die Familie Einwaller angegriffen werden erachten wir als unsachlich und ungerechtfertigt, denn es gibt dafür keine Begründung außer Mutmaßungen und Unterstellungen. Abschließend erlauben wir uns festzustellen, dass es der Familie Einwaller jederzeit freisteht, den Mietvertrag zu kündigen, wenn die Situation dieses Geschäftes so unerträglich ist."

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