Uni-Diskussion „Betteln ein Menschenrecht!?“
Heute fand an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck eine Diskussion zum Thema „Betteln ein Menschenrecht!?“ statt.
Univ.-Ass. Dr. Gregor Heißl vom Institut für öffentliches Recht und ÖVP-Stadtrat Franz X. Gruber hielten zu Beginn der Veranstaltung Kurzvorträge. StR Gruber schilderte die Genesis des temporären und örtlich begrenzten Bettelverbots in Innsbruck. Univ.-Ass. Dr. Gregor Heißl ging dann auf die rechtlichen Grundvoraussetzungen ein. Er erläuterte den „§10 Betteln“ des Tiroler Landespolizeigesetzes und die Innsbrucker Bettelverordnung vom 19. März 2015. Laut Verfassungsgerichtshof ist das Betteln weder durch das Grundrecht „Recht auf ein privates Leben zu führen“ noch durch die „Erwerbsfreiheit“ geschützt. Das Betteln ist nur aufgrund der „Meinungsfreiheit“ gemäß Artikel 10 MRK ein völkerrechtlich geschütztes Menschenrecht, das im Rahmen der Verhältnismäßigkeit jedoch eingeschränkt werden darf. In diesem Handlungsfeld kann die Politik und Verwaltung agieren. Im Anschluss entwickelte sich mit Univ.-Prof. Dr. Michael Ganner vom Zivilrecht und Univ.-Ass.in Dr.in Caroline Voithofer sowie mit den anwesenden Studierenden eine interessante Diskussion.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.