Tiroler Wegversicherung
Versicherungspolizze von Platter, Geisler und Hechenberger unterzeichnet

LH Günther Platter, LHStv Josef Geisler und Josef Hechenberger, Präsident der Landwirtschaftskammer Tirol, unterzeichneten heute die Versicherungspolizze für die "Tiroler Wegeversicherung" | Foto: Land Tirol/Brandhuber
  • LH Günther Platter, LHStv Josef Geisler und Josef Hechenberger, Präsident der Landwirtschaftskammer Tirol, unterzeichneten heute die Versicherungspolizze für die "Tiroler Wegeversicherung"
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TIROL. LH Günther Platter, LHStv Josef Geisler und LK-Präsident Josef Hechenberger unterzeichneten heute die Versicherungspolizze der „Tiroler Wegeversicherung“. Damit wird der Versicherungsschutz für Tirols LandwirtInnen vertraglich fixiert.

"Ab 1. April 2019 herrscht damit nun weitgehende Rechtssicherheit. Die Almsaison 2019 steht kurz bevor – daher war es mir wichtig, dass wir dies nun rasch umsetzen und einem guten Miteinander auf Tirols Almen auch im heurigen Jahr nichts im Wege steht“, betont LH Platter.

Das Meiste vom Tisch

Die Prämie in Höhe von jährlich über 30.000 Euro wird aus dem Tourismusförderungsfonds des Landes bezahlt.
„Durch die Ausweitung der bestehenden Wegeversicherung sind nun auch Schadensfälle mit Weidetieren abgedeckt. Die Almwirtschaft ist somit in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Das Sperren von Wegen oder das Nichtauftreiben von Tieren sind somit vom Tisch“, zeigt sich LHStv Geisler erleichtert.
Durch die Ausweitung des Versicherungsschutzes um 12.000 Euro hat sich die Versicherungssumme erhöht.

Signal für die Tiroler Landwirtschaft

Landwirtschaftskammerpräsident Josef Hechenberger betont: „Die nun abgeschlossene Versicherung stellt ein wichtiges Signal für die Tiroler Landwirtschaft dar. Mit ihrer täglichen Arbeit schaffen unsere Bäuerinnen und Bauern erst die benötigten Räume für Freizeit- und Tourismuswirtschaft. Dass hier nun rasch gehandelt wurde, ist wichtig, damit die Almwirtschaft ohne Ängste und Verunsicherungen weiter betrieben werden kann. Ich danke der Tiroler Landesregierung für ihr Handeln und die Unterstützung.“

Die Begutachtungsfrist des Gesetzes endet mit 12. April 2019.
Dabei soll unter anderen die Eigenverantwortung der Wanderinnen und Wanderer gesetzlich verankert werden.

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