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Die schönste Zeit im Jahr

Sollte Ihr Urlaub nicht das gehalten haben, was Ihnen versprochen wurde, wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt. Er wird Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen. | Foto: pixabay
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  • hochgeladen von Georg Herrmann

INNSBRUCK. An den Urlaub werden hohe Erwartungen gestellt. Schließlich hat man lange darauf gewartet und auch einiges dafür bezahlt.

Falsche Versprechen

Leider kommt es immer wieder vor, dass die Beschreibungen in den Prospekten mit der Realität nicht übereinstimmen: Die Unterkunft ist abgewohnt, das Essen ungenießbar oder die Umgebung laut. In einer solchen Situation gilt es vorerst den Urlaub zu retten. Die sofortige Meldung bei der Reiseleitung oder einem anderen Ansprechpartner kann dazu führen, dass rasch Abhilfe geschaffen wird. Ist dies nicht möglich, sollten vorsorglich Fotos angefertigt oder auf andere Weise Beweise gesichert werden, damit nach der Rückkehr Ansprüche geltend gemacht werden können. Bei den Ansprüchen ist vor allem an die Reduktion des Reisepreises, an den Ersatz von Auslagen und sogar an eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden zu denken.

Informationen

Sollte Ihr Urlaub nicht das gehalten haben, was Ihnen versprochen wurde, wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt. Er wird Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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