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Tiroler Rechtsanwälte
Funparks: ein Sprung ins rechtliche Ungewisse

Rechtsanwalt Florian Stachowitz aus Mils bei Imst informiert Sie gerne über alle rechtlichen Fragen rund um das Thema Schi- und Sportunfälle. | Foto: Regina Nössing
  • Rechtsanwalt Florian Stachowitz aus Mils bei Imst informiert Sie gerne über alle rechtlichen Fragen rund um das Thema Schi- und Sportunfälle.
  • Foto: Regina Nössing
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Adrenalin pur, aber kein rechtsfreier Raum! In Funparks drohen spezifische Gefahren, die zu einem unangenehmen gerichtlichen Nachspiel führen können.

TIROL. Rund 80 Prozent der von Florian Stachowitz’ Kanzlei behandelten Fälle betreffen Schiunfälle. Ein sehr bemerkenswerter ereignete sich in einem Funpark.

Was war passiert?

Eine Mandantin begleitete ihre Kinder ohne eigene Sprungabsicht. Sie sah vor einer Schanze einen Snowboarder sitzen. Als sie gerade an der Schanze vorbeigefahren war, kollidierte der Snowboarder mit ihr. Angeblich war dieser einfach losgefahren und hatte die Mandantin springend überholt. Sie erlitt schwere Verletzungen und forderte Schadenersatz.
Das Erstgericht entschied, dass der Snowboarder die FIS-Regeln verletzt habe. Er sei nicht auf Sicht gefahren und habe damit die notwendige Sorgfalt missachtet. Soweit nachvollziehbar.
Für die Mandantin war es allerdings unverständlich, dass ihr nach Ansicht des Erstgerichtes ein Mitverschulden von zwei Drittel angelastet werden solle. Begründung: Ohne die Absicht zu springen, habe sie im Funpark nichts verloren.
Die Mandantin erhob eine erfolgreiche Berufung. Dabei entschied das Oberlandesgericht, dass den Snowboarder das überwiegende Verschulden von zwei Dritteln treffe, die Mandantin hätte beim Vorbeifahren an der Schanze aber auch zurückschauen müssen, was ein Mitverschulden von einem Drittel bedeute.
Für die Mandantin unbefriedigend. Sie sah den Snowboarder vorher nur im Schnee sitzen und nahm ihn natürlich nicht als Gefahr wahr. Sie wusste nicht, ob dieser überhaupt springen wollte.

Folgen der Entscheidung für Funparknutzer

Kollisionsunfälle in Funparks bringen fast ausnahmslos ein (Mit-)Verschulden mit sich. Funparknutzer müssten stets nach hinten schauen, bevor sie an einer Schanze vorbeifahren. Die Konsequenz dieser Entscheidung könnte sogar sein, dass derjenige, der über die Schanze springen will, vor dem Absprung darauf achten muss, dass niemand von hinten kommt!
Damit wird aber das Fahren im Funpark verunmöglicht. Wer nach hinten schaut, sieht nicht, was vor ihm passiert. Bei Schanzen besteht immer die Möglichkeit, dass sich jemand „versteckt“ dahinter befindet. Selbst wer zurückschaut, kann daher Unfälle nicht immer vermeiden.
Eine Revision gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Innsbruck wurde aus diesem Grund bereits durch die Rechtsanwaltskanzlei Wijnkamp – Law Firm aus Mils bei Imst, in der Florian Stachowitz tätig ist, eingebracht.

Und was lernen wir daraus?

Schiunfälle sind oft kompliziert – ein Sprung ins Ungewisse! Sprechen Sie daher nach einem Unfall sofort mit einem auf Schiunfälle spezialisierten Rechtsanwalt.

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