Wirtschaft
Extreme Belastungen für Tirol

„Die Tiroler Wirtschaft ist von den negativen Auswirkungen der Coronakrise massiv betroffen", erklärt LH Platter | Foto: Archiv
  • „Die Tiroler Wirtschaft ist von den negativen Auswirkungen der Coronakrise massiv betroffen", erklärt LH Platter
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TIROL. Von der Beantragung der Hilfsfonds über die Kurzarbeit bis zur Abwicklung von Überbrückungsfinanzierungen und Krediten. Externe Beratungsleistungen sind bei den Wirtschaftstreibenden in Tirol gefragter denn je. Sie sind auf die Beratungsleistungen angewiesen, um die richtigen Schritte zur Krisenbewältigung zu setzen. Die Schäden sind jedoch enorm.

Große Herausforderungen

„Die Tiroler Wirtschaft ist von den negativen Auswirkungen der Coronakrise massiv betroffen. Die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus führen auch zu Konsum- und Investitionszurückhaltung und damit zu Einnahmeausfällen und Liquiditätskrisen. Wir sind uns bewusst, dass das unsere heimischen Wirtschaftstreibenden vor große Herausforderungen stellt. Umso wichtiger ist es nun, dass sie weitestgehend aus dem Wissenspool der heimischen Expertinnen und Experten schöpfen können“, erklärt Tirols Landeshauptmann Günther Platter.

Auf Antrag von Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf beschloss die Tiroler Landesregierung am Dienstag, dass insgesamt eine Million Euro für die Tiroler Beratungsförderungen bereitgestellt werden.

Heimische Wirtschaft entlasten

„Ziel ist es, dass wir die Tiroler Wirtschaft durch die Bereitstellung von geförderten Beratungsleistungen entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit insgesamt stärken, insbesondere angesichts der aktuellen Krise“, erklärt die zuständige Wirtschaftslandesrätin.

Die Tiroler Beratungsförderung wird von Land Tirol und Wirtschaftskammer Tirol gemeinsam getragen. Die Förderabwicklung erfolgt über die Wirtschaftskammer Tirol.

Förderung für Beratungsleistungen bis Jahresende

Die Tiroler Beratungsförderung wird um den bis 31. Dezember 2020 befristeten Schwerpunkt „Coronavirus (Covid-19) bedingte betriebswirtschaftliche Beratung“ ergänzt. Pro FörderungsnehmerIn werden maximal zwölf Beratungsstunden, die im Zusammenhang mit der Coronakrise stehen, zum jeweils gültigen Beratersatz anerkannt und zu 50 Prozent gefördert. Im genannten Zeitraum werden auch SteuerberaterInnen und BilanzbuchhalterInnen mit Standort in Tirol in die Beraterliste aufgenommen. Ihre Beratungen werden ebenfalls mit 50 Prozent gefördert, die dafür anfallenden Förderungsmittel werden zur Gänze vom Land Tirol getragen. Aufgrund der krisenbedingten Ausnahmesituation können rückwirkend auch alle Beratungen gefördert werden, die im Zeitraum 11. März bis 30. April 2020 in Anspruch genommen wurden.

Weiterführende Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter www.tirol.gv.at/coronavirus

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