Corona-Unterstützungsfonds
Seit August können Anträge online eingereicht werden

Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf mit WK-Präsident Christoph Walser. (Bild ist vor der Coronakrise entstanden)  | Foto: Land Tirol/Kathrein
  • Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf mit WK-Präsident Christoph Walser. (Bild ist vor der Coronakrise entstanden)
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TIROL. Mit August 2020 unterstützt das Land Tirol gemeinsam mit der Tiroler Wirtschaftskammer die heimischen Klein- und Mittelbetriebe mit zusätzlichen Fördermitteln für Corona-bedingte Umsatzeinbußen. Die Tiroler Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf erklärt, dass der Tiroler Corona-Unterstützungsfonds jenen Unternehmen zugute kommt, die durch die Krise erhebliche Umsatzrückgänge verzeichnen mussten und aufgrund der jeweils geltenden Förderrichtlinien weder im Härtefallfonds noch im Corona-Hilfsfonds des Bundes eine Unterstützung erfahren haben.

Mindestens 25 Prozent Umsatzeinbußen 

„Es handelt sich dabei also um eine gezielte Ergänzung der Maßnahmen auf Bundesebene. Wie angekündigt wollen wir damit entstandene Lücken schließen und gerechtfertigte Härtefälle abfedern“, betont Zoller-Frischauf. Unterstützt wird der teilweise Ersatz von Umsatzeinbußen von mindestens 25 Prozent und weniger als 40 Prozent im zweiten Quartal zwischen 1. April 2020 und 30. Juni 2020, die Unternehmen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum aufweisen.

WK Tirol beratet Tiroler Unternehmen

„Wir müssen die Konjunktur wieder richtig ankurbeln. Aber leider gab und gibt es eine Reihe von Firmen, die sowohl beim Härtefallfonds als auch beim Corona-Hilfsfonds des Bundes durch den Rost fallen, obwohl sie gravierende Einbußen verzeichnen. Um diese Schieflage zu beseitigen, haben wir den Corona-Unterstützungsfonds ins Leben gerufen“, erklärt der Präsident der Tiroler Wirtschaftskammer Christoph Walser. Er appelliert an die Tiroler Unternehmen, sich von der Tiroler Wirtschaftskammer zu den verschiedenen Förderfonds beraten zu lassen.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind jene Tiroler Unternehmen, deren Jahresumsatz in einem der vergangenen drei Steuerjahre die Marke von 35.000 Euro überstiegen hat. Betriebe, die Anspruch auf eine Unterstützung aus den Hilfspaketen des Bundes haben, können hier nicht gefördert werden. Die Unterstützung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt 4.000 Euro, die Abwicklung erfolgt über die Standortagentur Tirol.

Weiterführende Informationen und Einreichformular finden Sie HIER 

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