Sport wider Willen: Rollator schleppen

9 kg schwer ist der Rollator, den Frau K. tragen muss.
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INNSBRUCK. Seit einigen Monaten braucht die Mutter von Daniela S. – sie möchten beide nicht mit vollem Namen genannt werden – einen Rollator. "Drehschwindel" lautete die Diagnose für die 86-jährige Rentnerin, die in einer Wohnung der Innsbrucker Immobiliengesellschaft in Saggen lebt. Sie braucht daher täglich, wenn sie aus dem Haus geht, eine Gehhilfe, um sicher von A nach B zu kommen. Sie lebt in einem alten Haus im Parterre. Trotzdem hat sie noch sechs Stufen zu erklimmen. Daher ging die 86-jährige Frau mit der Tochter zur IIG, um nachzufragen, ob sie den Rollator hinter der Hintertür im Flur stehen lassen könnte. Die Antwort der IIG-Mitarbeiter: Auf keinen Fall, das sei feuerpolizeilich nicht erlaubt, sie müsse den Rollator in ihrer Wohnung verstauen.


Neun Kilo mit einer Hand

So muss die alte Dame das 9 kg schwere Gerät mit einer Hand die Stufen hinaufschleppen – mit der anderen Hand muss sie sich am Geländer festhalten. Das Endergebnis: Sie geht seltener aus dem Haus und bekommt blaue Flecken am Unterarm. "Das kann es doch nicht sein. Ich habe Angst, dass meine Mutter samt dem Rollator irgendwann über die Stiegen fliegt", ärgert sich die Tochter über den Unwillen der IIG eine Lösung herbeizuführen. Ihre Mutter hat auch Angst, dass sie, wenn sie den Rollator doch stehen lässt, aus der Wohnung geworfen wird. Seit fünfzig Jahren lebt sie schon hier. Zwar gibt es einen Lift – von außen an die Fassade gebaut – aber dieser hält baubedingt nur in den Halbstockwerken. Ergo muss die 86-Jährige immer über die Treppen gehen.

Problem: Altbaugebäude

Der IIG sind solche Beschwerden nicht neu. Geschäftsführer Franz Danler weist auf die Auflagen der feuerpolizeilichen Bestimmungen und auf die speziellen Gegebenheiten der Altbauten hin. "Das gegenständliche denkmalgeschützte Gebäude ist ein 'Altgebäude', weshalb leider keine Barrierefreiheit gegeben ist. Außerdem fehlen – im Vergleich zum Neubau – die notwendigen Nebenräumlichkeiten, wie zum Beispiel Fahrrad- oder Kinderwagenräume", sagt Danler. Man wolle aber trotzdem eine Lösung finden: "Da das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus in der Regel aus sicherheitstechnischen Gründen nicht zugelassen ist, sind wir dabei, gemeinsam mit der Bau- und Feuerpolizei eine Lösung zu finden und unter den gegebenen Umständen dieser Mieterin bestmöglich helfen zu können." Wie das im Konkreten aussehen wird, ist aber nicht klar. Derzeit heißt es für Frau K. daher weiterhin: Den Rollator auflupfen und zur Wohnung hinaufschleppen.

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