Die Polizei informiert: LKW-Beschränkungen am 02.06.2017
TIROL. Am 02. Juni 2017 von 10 Uhr bis 22 Uhr herrscht ein Fahrverbot für bestimmte LKW Richtung Italien.
LKW-Fahrverbot Richtung Italien
Am Freitag gilt ein Fahrverbot für Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt. Betroffen sind Fahrten nach Italien oder Ziele, die nur über Italien erreicht werden können. Das Fahrverbot gilt auf den Strecken:
- Inntalautobahn A 12 von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Anschlussstelle Imst
- Brennerautobahn A 13 Anschlussstelle Innsbruck Süd bis zur Staatsgrenze
Ausnahmen vom Fahrverbot
Ausgenommen vom Fahrverbot ist die Beförderung von diversen Gütern, Einsatzfahrzeuge sowie Hilfstransporte. Bestimmte Güter von oder zu Flughäfen oder Militärflugplätzen dürfen befördert werden. Weites dürfen Fahrten im kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße statt finden. Fahrten nach Italien sind erlaubt, wenn sie dort vom LKW-Fahrverbot ausgenommen sind. Alle geltenden Fahrverbote bleiben dadurch unberührt.
Auswirkungen für die Lenker
LKW Lenker werden darauf hingewiesen, die Inntal- Brennerstrecke großräumig zu umfahren bzw bereits vor der Einfahrt nach Österreich geeignete Parkplätze anzufahren und dort die bestehenden Verbote abzuwarten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht unter die Ausnahmeregelung fallende LKW an der Einreise nach Österreich gehindert werden und wieder umkehren müssen.
Erhöhtes Verkehrsaufkommen am Samstag
Am Samstag, 3.6.2016, ab 05.00 Uhr ist auf der A12 mit sehr starkem LKW-Verkehr und möglichen Behinderungen im Bereich zwischen Kufstein-Innsbruck-Schönberg-Brenner zu rechnen. Pendler mögen ausreichend Zeit für die Fahrt in Richtung Innsbruck einplanen.
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