Finanzielle Belastung für Gemeinden: Neuer Vorrückungsstichtag

Die Neuberechnung des Vorrückungsstichtags bringt hohe Kosten für die Gemeinden mit sich. | Foto: pixabay.com
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TIROL. Es ist der Aufstieg in eine höhere Gehaltsstufe: die Vorrückung. Nun wurde der Stichtag für diese bezüglich der Gemeindebediensteten in Alten- und Pflegeheimen neu berechnet. Neu ist, dass auch Ausbildungen, die vor dem 18. Lebensjahr absolviert wurden, in die Stichtagsberechnung einbezogen werden. Ursprünglich waren nämlich die anzurechnenden Dienstzeiten auf die Zeit nach der Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt. Der Europäische Gerichtshof erklärte eine derartige Stichtagsregelung im öffentlichen Dienst als für nichtig. 

Dies heißt wiederum für die Gemeinden eine höhere finanzielle Belastung, doch das Land möchte 50 Prozent der entstehenden Kosten übernehmen, so LH Platter. Die Unterstützung der Finanzierung ist notwendig, da diese finanziellen Lasten ungeplant waren. Fünf bis sechs Millionen Euro wird die Neuberechnung des Vorrückungsstichtages, für Gemeindebedienstete in Alten- und Pflegeheimen der Kommunen und Gemeindeverbände kosten. Das Land lässt sich somit auf eine Unterstützung von 3 Millionen Euro ein. 

Die Betreuung im Alten-und Pflegebereich in den Gemeinden Tirols schein damit wieder gesichert zu sein. 

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