Hundesteuer: Nicht alle sind kulant

LANS. Wer einen Hund hat, der muss zahlen. Wie viel Hundesteuer entrichtet werden muss, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Scheinbar nicht nur die Summe, sondern auch die Herangehensweise: In Hall wird die sonst jährlich zu entrichtende Hundesteuer aliquot zurückgezahlt, wenn das Haustier vor dem Jahresende stirbt oder mit seinem Herrchen in eine andere Gemeinde zieht. Nicht so in Lans! Die Regelung ist ganz klar in der Gebührenordnung der Gemeinde festgelegt: Eine Jahresabgabe von 80 Euro pro Hund muss entrichtet werden – daran lässt sich nicht rütteln. "Es geht um das Prinzip, nicht das Geld", sagt ein Betroffener, der gegen diese Regelung nun in den Ring steigen will. Eins steht fest: Die Gemeinde hat es selbst in der Hand, wie sie die Regelung zur Hundesteuer auslegt, kulant ist diese Herangehensweise demnach nicht. Was in den umliegenden Gemeinden Usus ist – eine aliquote Rückzahlung – fehlt in dieser: Dass sich dadurch die Bewohner über den Tisch gezogen fühlen, darf die Politik demnach wirklich nicht wundern.

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