Illegales Parken von Transitfahrzeugen

Die IST-Situation vom 18./19. November 2017 an der Nordumfahrung Wörgl in der „Roten Zone Hochwasser“ mit parkenden Transitlastern sowie den Fahrern. | Foto: Transitforum
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  • Die IST-Situation vom 18./19. November 2017 an der Nordumfahrung Wörgl in der „Roten Zone Hochwasser“ mit parkenden Transitlastern sowie den Fahrern.
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TIROL. Das Transitforum fordert die Abteilung Verkehrsrecht im Amt der Tiroler Landesregierung, gemeinsam mit der Verkehrspolizei und dem Arbeitsinspektorat auf,  für die Verordnung Nr. 561/2006 (EG) zu sorgen. Diese Verordnung besagt, dass es den Berufsfahrern untersagt ist, die „regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen (45 Stunden)“. Dies gilt ab sofort im gesamten betroffenen Tiroler Straßennetz sowie auf Parkplätzen der A12 und A13. 

Schutz der Berufskraftfahrer sowie Schutz von Grund, Boden und Wasser

Neben der Tatsache, dass die Bedingungen unter denen die Fahrer am Wochenende in ihren Fahrzeugen "hausen" menschenunwürdig ist, steht für das Transitforum der Schutz von Grund, Boden und Wasser im Vordergrund. Das mögliche Eindringen von Ölen und Bremsflüssigkeiten in den Boden ist eine unausgesprochene Gefahr. 

Laut dem Transitforum stehen an Wochenenden tausende Transitlaster auf großzügig angelegten "Gratis-Stellplätzen der ASFINAG" und verärgern somit Anrainerinnen und Anrainer. Dieser illegale Aufenthalt verstößt auch gegen die Straßenverkehrssicherheit in Europa und den Arbeitnehmerschutz. 

Das Verbot wurde bereits in 19 von 24 untersuchten Mitgliedstaaten ausgesprochen. Darunter in Belgien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Vereinigtes Königreich und auch in Österreich.

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Die IST-Situation vom 18./19. November 2017 an der Nordumfahrung Wörgl in der „Roten Zone Hochwasser“ mit parkenden Transitlastern sowie den Fahrern. | Foto: Transitforum
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