Räuchern als Frostschutz ab 19. April erlaubt

In Tirol darf ab dem 19. April bis 15. Juni zum Frostschutz geräuchert werden. | Foto: Karin Zeiler
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TIROL. Aufgrund der tiefen Temperaturen ist ab heute das Räuchern zum Frostschutz erlaubt. Die aktuelle Wetterlage stellt für die heimischen Obstkulturen ohne Frostschutz eine große Gefahr dar. Mit dem Räuchern sollen Obst- und Weinkulturen geschützt werden.

Räuchern zum Frostschutz

Räuchern ist ein einfacher und kostengünstiger Frostschutz. Räuchern hilft, da durch den Rauch die Wärmeabstrahlung vermindert wird. Um eine bestmögliche Wirkung zu erzielen, ist eine möglichst vollständige Vernebelung der Obstanlage notwendig. Normalerweise ist das Verbrennen biogener Materialien außerhalb von Anlagen verboten. Allerdings können zeitliche und räumliche Ausnahmen von diesem Verbot bewilligt werden.

Ausnahme des Bundesluftreinhaltegesetz zum Räuchern

Schon im vergangenen Jahr kam es aufgrund von Minusgraden und Schneefall zu großen Ernteausfällen. Um diesen Ausfällen vorzubeugen, ist von 19. April bis zum 15. Juni das Räuchern erlaubt. Das Land Tirol hat nunmehr diese Verordnung erlassen, um die drohenden Schäden im Obstbau zu verhindern. Ähnliche Ausnahmen vom Bundesluftreinhaltegesetz hat es in Tirol bereits zur Bekämpfung der Pflanzenkrankheit Feuerbrand gegeben. Beim Räuchern muss unbedingt darauf geachtet werden, dass es durch die starke Rauchentwicklung zu keiner Gefährdung des Verkehrs kommt.

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