Betriebsrat gewinnt Klage gegen TSD: Erschwerniszulage genehmigt

Sie haben die Klage um eine Erschwerniszulage gewonnen. Die 200 ArbeitnehmerInnen des TSD erhalten Recht. | Foto: pixabay.com
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TIROL. Besonders freut sich Mag. Harald Gheri, Betriebratsvorsitzender der TSD, und Harald Schweighofer, Geschäftsführer der Tiroler Gewerkschaft der Privatangestellten über das Urteil. Dieses gilt nämlich auch für alle ArbeitnehmerInnen in Österreich, die dem Tätigkeitsprofil der Flüchtlingsbetreuer laut Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich unterliegen und nicht nur für die 200 beschäftigten Flüchtlingsbetreuern des TSD, wie Gheri und Schweighofer erläutern. 

Im April 2015 wurde damals rund 60 übernommenen ArbeitnehmerInnen die Erschwerniszulage gestrichen. Entschieden wurde nun, dass den übernommenen ArbeitnehmerInnen die Zulage laut SWÖ-Kollektivvertrag, auf Grund der jahrelangen "betrieblichen Übung" zusteht. Allen eingetretenen ArbeitnehmerInnen steht die Zulage, für die Tätigkeit mit den Flüchtlingen ebenfalls zu. 

"Nun liegt es an der Geschäftsführung der TSD, mit dem Betriebsrat eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Wir stehen für Verhandlungen für diese Beschäftigtengruppe zur Verfügung und gehen davon aus, dass es für die FlüchtlingsbetreuerInnen eine Lösung und eine entsprechende Erschwerniszulage geben wird," so Gheri.

Zusätzlich fordert Schweighofer entsprechende Nachzahlungen für die übernommenen ArbeitnehmerInnen. Kommt es nicht dazu, soll "für diese MitarbeiterInnen ihm Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes die zustehende SEG-Zulage pro Einzelfall" eingeklagt werden. 

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