Stallpflicht ab 25. März wieder aufgehoben

Stallpflicht für Geflügel ab 25. März wieder aufgehoben. | Foto: Gerhard Seybert - Fotolia
  • Stallpflicht für Geflügel ab 25. März wieder aufgehoben.
  • Foto: Gerhard Seybert - Fotolia
  • hochgeladen von BezirksBlätter Tirol

TIROL. In Österreich und den Nachbarländern sind die Totfunde von Wildvögeln stark zurückgegangen. Auch die Nachweise der Geflügelpest (Vogelgrippe) sind gesunken. Aus diesem Grund hebt das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen die „Stallpflicht“ ab Samstag, 25. März 2017, 0:00 Uhr, österreichweit auf.

Mehr als 6.000 Hühner haltende Betriebe in Tirol

In Tirol gibt es rund 6.000 Betriebe, die Hühner halten. 76 Betriebe beschäftigen sich in größerem Ausmaß mit der Eierproduktion. Sie halten mehr als 350 Legehennen. 72 Betriebe halten Masthühner. „Tirol ist nach wie vor das einzige Bundesland, in dem noch kein Fall von Hausgeflügelpest (H5N8) nachgewiesen wurde“, so Landesveterinärdirektor Josef Kössler. Die Stallpflicht für Geflügel wurde am 10. Jänner 2017 in ganz Österreich zum Schutz vor der Vogelgrippe verordnet. Grund dafür war die Ausbreitung nachdem sich die Geflügelpest seit November 2016 in ganz Europa ausbreitete.

Präventionsmaßnahmen sind weiterhin wichtig

Weiterhin müssen aber bestimmte Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden. Damit soll verhindert werden, dass die Vogelgrippe aus der Wildvogelpopulation auf die Hausflügelbestände überspringt. Diese Vorsichtsmaßnahmen gelten für alle Geflügelhalter, auch für die nichtkommerzielle Kleinhaltung.
Die Präventionsmaßnahmen

  • Der Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögel (Wasser- /Greifvögel) und deren Kot muss bestmöglich verhindert werden.
  • Füttern und Tränken muss im Stall oder einem Unterstand erfolgen. Der Zuflug von Wildvögeln muss erschwert werden.
  • Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken oder Oberflächenwasser, auf das Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
  • Es ist für eine sorgfältige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften, Beförderungsmitteln und Ladeplätzen für Geflügel zu sorgen.
  • Es gilt verschärfte Anzeigepflicht bei verdächtigen Krankheitserscheinungen in Geflügelhaltungen.
  • Es gilt Meldepflicht beim Auffinden von toten Wasser- oder Greifvögeln.
Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

1 Kommentar

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.