Ab nächster Woche sind Wahlkarte und Stimmkarte erhältlich
TIROL. Ab kommender Woche sind die Wahlkarten für die Nationalratswahl 2017 und die Stimmkarten für die Volksbefragung Olympia 2026 erhältlich. Aber Achtung: Beide Karten müssen getrennt beantragt werden! Beide Karten müssen bei den Gemeinden, bei denen man im Wählerverzeichnis registriert ist, beantragt werden.
Was tun, wenn man am Wahl- und Abstimmungstag verhindert ist?
All jene Personen, die am 15. Oktober voraussichtlich verhindert sind, ihre jeweilige Stimme bei der jeweiligen Wahlbehörde abzugeben, können eine Wahlkarte bzw. eine Stimmkarte beantragen. Folgende Gründe berechtigen für die Wahl/Abstimmung mit der Wahl- bzw. Stimmkarte:
- Ortsabwesenheit
- gesundheitliche Gründe
- Auslandsaufenthalt
- Bettlägerigkeit, Geh- und Transportunfähigkeit: Hier kann die Stimme einer besonderen Wahlbehörde - der fliegenden Wahlbehörde - übergeben werden.
Wie kommt man zur Wahlkarte bzw. Stimmkarte?
Die Wahlkarte und die Stimmkarte können bei der Gemeinde, in deren Wählerindex man eingetragen ist, beantragen. Dies kann wie folgt erfolgen:
- mündlich: persönlich bis zum 13. Oktober 2017, 12:00 Uhr
- schriftlich: Der Antrag muss bis zum 11. Oktober 2017 gestellt sein. Ein schriftlicher Antrag am 12. bzw. 13. Oktober ist nur dann möglich, wenn die persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist. Dem schriftlichen Antrag muss eine Kopie oder ein Scan des amtlichen Lichtbildausweises mitgegeben werden. Nur so ist eine rasche Überprüfung der Voraussetzungen und rasche Ausstellung der jeweiligen Karte möglich.
Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist nicht möglich!
Wahlkarte oder Briefwahl?
- Wahlkarte: Mit der Wahlkarte kann im Inland in einem von der Gemeinde festgesetzten Wahlkarten-Wahllokal, beim Besuch durch eine besondere fliegende Wahlbehörde gwählt werden. In diesen Fällen kann auch mittels Briefwahl gewählt werden. Die Wahlkarte kann am Wahltag bei der jeweiligen Bezirkswahlbehörde bis 17:00 Uhr oder in jedem Wahllokal während dessen Öffnungszeit abgegeben werden.
- Briefwahl: Im Ausland kann die Stimme nur mittels Briefwahl abgegeben werden. Auch mit der Briefwahl ist garantiert, dass die Wahl persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst durchgeführt werden kann. Die Wahlkarte kann direkt an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermittelt werden sie muss dort spätestens am 15. Oktober um 17:00 Uhr eingelangt sein. Die Portokosten übernimmt der Bund
Unterschiedliche Stichtage für das Wählerverzeichnis und die Stimmlisten
Für die Nationalratswahl 2017 und der Volksbefragung Olympia 2026 gelten unterschiedliche Stichtage: 25.07.2017 bzw. 16.08.2017. Dadurch ergeben sich unter Umständen unterschiedliche Wählerverzeichnisse bzw. Stimmlisten. Dies ist bei der Beantragung der Wahlkarten und Stimmkarten zu berücksichtigen. Auch bei der Ausübung des Wahlrechts am Wahltag und Abstimmungstag im Wahllokal ist dies zu beachten.
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