ÖGB-Tirol: Rauchen schädigt die Gastronomiebeschäftigten
Die kommende Regierung kippte nun das absolute Rauchverbot in der Gastronomie - gerade in einem Bereich, in dem Beschäftigte besonderen Belastungen ausgesetzt sind.
TIROL. Die kommende Schwarz/Türkis-Blaue-Regierung hat sich nun geeinigt: Das absolute Rauchverbot in der Gastronomie kommt nicht.
Absolutes Rauchverbot wäre Schutz der Beschäftigten
Die kommende Regierung von türkis/schwarz-blau hat sich nun darauf geeinigt, dass das absolute Rauchverbot - das für 1. Mai 2018 geplant gewesen wäre - nicht kommen wird. Als Ersatz wird es die Berliner Regelung geben. Für Tirols ÖGB-Vorsitzendem Philip Wohlgemuth hat aber die Gesundheit der Menschen oberste Priorität. Diese müsse vor irgendwelchen anderen Interessen stehen. Für ihn sei diese Regelgung ein arbeitnehmerfeindlicher Kurs, der die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen ignoriere. - Das sind in Tirol mehr als 45.000 Beschäftgite.
Rauchen schädigt die Gesundheit
Alleine in Tirol sterben jährlich rund 1.400 Menschen an den Folgen des Rauchens. Dabei schädigt nicht nur das aktive Rauchen die Gesundheit, auch das Passivrauchen ist gesundheitsschädigend und krebserregend. Das absolute Rauchverbot hätte daher nicht nur die Gäste geschützt, es wäre auch zum Schutz der Gastronomie-Beschäftigten gewesen, so Philip Wohlgemuth.
Mehrheit der Österreicher ist für das absolute Rauchverbot
Eine kürzlich veröffentlichte Umfrage zeigt, dass zwei Drittel der Österreicher für die Einführung des absoluten Rauchverbots sind. „Auch Raucher selbst wollen rauchfreie Lokale - am generellen Rauchverbot führt also kein Weg vorbei!“, so Philip Wohlgemuth. Gerade am Arbeitsplatz muss die Gesundheit an erster Stelle stehen. Man muss für gesunde Arbeitsbedingungen sorgen. "Politik für Menschen, nicht für Konzerne und Unternehmen, Gesundheit muss auf der Agenda ganz oben stehen“
Berliner Modell
Im wesentlichen ändert sich an der bisherigen Raucherregelung nicht viel. Neu ist, dass das Rauchen bis zum 18. Lebensjahr verboten werden soll. Weiters soll man nicht mehr in Autos rauchen dürfen, wenn unter-18-jährige mitfahren.
Das Berliner Modell besagt nun folgendes: Es darf nun in Lokalen geraucht werden, die kleiner als 75 Quadratmeter sind. Voraussetzung ist, dass keine Personen unter 18 Jahren Zutritt haben. Weiters dürfen keine selbstgemachten Speisen verkauft werden. Weiters kann - wie bisher - in abgetrennten Räumen geraucht werden.
Mehr zum Thema:
ÖGB Tirol - Rauchverbot zum Schutz der Beschäftigten notwendig
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.