Mehr Förderung für fusionsfreudige Gemeinden
TIROL. Bei der Regierungssitzung am 2. Mai legte die Landesregierung drei Schwerpunkte bei der Vergabe von Bedarfszuweisungen an Gemeinden fest. Die drei Schwerpunkte sind interkommunale Zusammenarbeit, strukturschwache Gemeinden, die von Abwanderung bedroht sind, sowie Gemeinden, die sich zusammenlegen wollen.
GAF-Fördermittel
GAF-Fördermittel (Mittel des Gemeindeausgleichsfonds) stehen für die Infrastruktur von Gemeinden sowie für die Instandhaltung von Schulen, Kindergärten und Altenwohnheimen zur Verfügung. Auch weitere wichtige Vorhaben der Gemeinden und Gemeindeverbände werden mit diesen Mitteln finanziert. Beispielsweise fließen Gelder in den Ausbau von Straßen, Wegen und Brücken und die Breitbandversorgung. Aktuell liegt der Schwerpunkt auf interkommunaler Zusammenarbeit, Kampf der Abwanderung und der Zusammenlegung von Gemeinden, so Landeshauptmann Günther Platter und Gemeindereferent Johannes Tratter.
Schwerpunktsetzung
- Förderung bestehender und zusätzlicher interkommunaler Zusammenarbeit: Die Anforderungen in den Gemeinden steigen ständig. Daher haben viele Gemeinden den Wunsch, Synergien zu nutzen. Mit GAF-Mitteln werden diese Kooperationen unterstützt, so Johannes Tratter.
- Maßnahmenpaket gegen Abwanderung: Für das Jahr 2017 sind sechs Millionen Euro für strukturschwache Gemeinden vorgesehen. Dadurch soll die Abwanderung verhindert werden und stärker zersiedelte Gemeinden gefördert werden. Denn hier sind die Aufwendungen für traßenerhaltung, Abwasserbeseitigung, aber auch für SchülerInnentransporte höher, so Tratter.
- Zusammenschluss von Gemeinden: Das Land Tirol unterstützt die freiwillige Zusammenlegung von Gemeinden. Zahlungen werden für vier Jahre gewährt und ist nach der Zahl der Einwohner gestaffelt.
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