Neues Dienstrecht für Lehrkräfte von Musikschulen und Konservatorium kommt

LRin Beate Palfrader freut sich über das eigene Dienstrecht für Landesmusikschul- und Konservatoriumslehrkräfte. | Foto: Land Tirol/Aichner
  • LRin Beate Palfrader freut sich über das eigene Dienstrecht für Landesmusikschul- und Konservatoriumslehrkräfte.
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TIROL. Die Landesregierung TIrol hat für die Lehrkräfte der Landesmusikschulen und des Konservatoriums am 31. Mai ein eigenes Dienstrecht beschlossen. Derzeit ist ihr Dienstrecht Teil des Vertragsbedienstetengesetztes des Bundes. Im Juni soll das OK vom Landtag kommen.

Arbeitszeiten sind nun klar geregelt

Eine wichtige Änderung im neuen Dienstrecht ist die genaue Arbeitszeitenregelung. Dadurch ergibt sich - gegenüber der alten Regelung - auch eine Rechtssicherheit für die Lehrerschaft. Neben den Arbeitszeiten sind nun auch die Ferien geregelt. Diese Regelungen sind ähnlich derer im Pflichtschulbereich, wo es genaue Definitionen der Art und des Umfangs der Tätigkeiten gibt. Dies betrifft beispielsweise zusätzliche Aufgaben wie Üben, Schulveranstaltungen, Durchführung von Prüfungen und Wettbewerben.

Die neuen Regelungen im Detail

Das neue Dienstgesetz regelt auch die Einstiegsgehälter. Diese sollen höher sein als bisher und dafür wird die Gehaltskurve dann später abflachen. Weiters gibt es nun auch die Möglichkeit auf ein Sabbatical oder Bildungskarenz. Änderungen gibt es auch bei den Arbeitszeiten. „Die Lehrverpflichtung an Landesmusikschulen beträgt künftig maximal 26 Wochenstunden“, so Landesrätin Beate Palfrader. Die Gesamtarbeitszeit pro Woche liegt künftig bei 40 Stunden.
Am Landeskonservatorium soll die Lehrverpflichtung für BerufseinsteigerInnen in Zukunft 23 Wochenstunden betragen.

Personalkosten

Die Personalkosten für rund 600 Lehrkräfte an 26 Tiroler Landesschulen übernimmt zu 55 Prozent das Land Tirol. 20 Prozent der Personalkosten übernehmen die Gemeinden. Der Rest wird durch Schulgelder gedeckt. Das Tiroler Landeskonservatorium beschäftigt 80 Lehrpersonen. Hier übernimmt das Land Tirol die Personalkosten zur Gänze.

„Mit einem eigenen Dienstrecht liegen alle Kompetenzen beim Land Tirol – einem zukunftssicheren, transparenten und verlässlichen Dienstgeber“, so Beate Palfrader.

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